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ralischen, politischen und literaͤrischen Zu-
standes der mit dem Judenvolke in Beruͤh-
rung gestandenen Voͤlker und des roͤmischen
Reichs bei der Entstehung des Christen-
thums.
Hrofessor Zimmer.
8. Ueber biblische Hermeneutik.
rofessor Mall, nach Schäfers's i#-
stitutiones scripturisticse, F. 1I., Moncags,
Dienstags und Mittwochs, von 8—9 Uhr.
7 Eregese der Briefe Joannes und der Apo-
stelgeschichte.
Professor Mall, Donnerstags, Frei-
tags und Sonnabends, von 8—9 Uhr.
10. Exegese des Evangeliums von Markus.
Doktor Atzenberger, woͤchentlich drei-
mal.
B. Rechtswissenschaft.
1. Institutionen des roͤmischen Rechts.
Doktor Henke, nach Hugo's Lehrbuch
des heutigen r. Rechts (Berlin, 1805.),
fünfmal wöchentlich, von 11—12 Uhr.
a. Pandekten.
Hrofessor v. Savigny, nach Heise's
Grundriß eines Systems des gemeinen Ci-
vilrechts (Heidelberg, 1807.), von D—io0o
und 10—11 Uhr.
3. Praktisches Völkerrecht.
Professor Gönner, nach v. Martens,
täglich von 3—ü0 Uhr.
4. Ueber das neue Cidvilgesezbuch für das K-
nigreich Baiern.
Professor Krüll, nach dem Gesezbuche,
täglich von 0—io Uhr.
5. 3. Philosophische Einleitung in das peinliche
Recht.
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Doktor Henke, nach Feuerbach's
Lehrbuch, von 7—8 Uhr.
b. Peinliches Recht.
DPorofessor Krüll, nach Feuerbach und
dem neuen Strafgesezbuche für das König-
reich Baiern, täglich ron 17—12 Uhr.
6. Ueber das neueste franzbsische Strafgesezbuch.
Drofessor Gönner, von 3—4 Uhr.
7. Baierisches Criminalrecht.
Doktor Henke, nach dem neuen allge-
meinen Gesezbuche über Verbrechen und Ver-
gehen für das Königreich Baiern, täglich
von 7—38 Uhr.
8. Gemeineé und baterisches Kirchenrecht,
Professor Michl, nach eigenem Hand-
buche.
9. Peinlicher Prozeß.
Professor Krüll, nach eigenem Plane,
wöchentlich dreimal, in noch zu bestimmen-
den Stunden.
Theorie des Criminalprozesses.
Doktor Henke, nach Feuerbach's
kehrbache, wöchentlich dreimal, von 4— 5 Uhr.
10. Lehenrecht.
Professor v. Moshamm, nach Pätßz
Lehrbuche des Lehenrechts (Göttingen, 1 308.).
·· Proͤfessor Krüll, nach eigenem Lehrbu-
che, mit besonderer Rücksicht auf das kö-
niglich-baierische Edikt, das Lehenwesen be-
treffend, wöchentlich dreimal, in noch zu be-
stimmenden Stunden.
11. Handelerecht.
Professor v. Moshamm, nach eigenem
lane, mit beständiger Hinsicht auf Na-
poleom 6 Handelsgesezbuch.
12. Wechselrecht.
Drofessor von Moshamm, nach der