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Eid
eines tandgerichts= Assessors.
Ich neu ernannter tandgerichts= Ussessor
(landgerichts-Aktuar) zu R. schwöre einen
Eid zu Gott, dem Allmächtigen: Seiner kö-
niglichen Majestät, Maximilian Jeo-
sepb, regierendem Könige von Baiern, und
allen Seinen Nachfolgern treu und gehorsem
zu seyn; den sämtlichen, zum tandgerichte ge-
börigen Unterthanen oder anderen dortselbst
Recht suchenden Partelen in Rechts, Srrei-
tigkeiten oder anderen Angelegenbeiten schleu-
niges und willfäbriges Geher zu geben, und
entweder in vorschrisemässiger Berathung mit
dem tandrichter und mit dem bei diesem land-
gerichte noch weiter angestellten Assessor, oder
auch in deren Abwesenheit, und in den mir
allein zukommenden Kommissions" Verband-
lungen die unbefangenste Justizpflege ver-
walten, und alle instruktionsmässigen Pflich-
ten aufs genaueste erfüllen; in Kreiminal-
Untersuchungen die darüber erfoderlichen
rotokolle gehörig führen, die verhandelten
Akten forgfältig aufbewahren, auch mich
sonst nach den bestehenden oder künftigen aller-
böchsten Verordnungen,, so wie nach der zur
Zeit anzuwenden vorgeschriebenen Kriminal-
Gerichtsordnung benehmen zu wollen.
Ferner schwöre ich, daß ich mich in kei-
ner geheimen Gesellschaft befinde, und auch
in keine treten wolle.
So wahr mir Gott belfe und sein beili-
ges Evangelium.
N. N. den
ten 180
N. R.
924
Bekanntmachung.
(Den Schuͤzen -Hauptmann im Buͤrgermilitaͤr
zu München, N. Jehle, und den Ober-
rottmelster der Gebirg-Schüzen, N. Laut-
ner, betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gettes Gnaden König von Baiern.
Wir baben Uns aus den von Unserm
Obersten und Brigadier Grafen von Arco
erstatteten Berichten von dem Muthe über-
zeugt, welchen in dem am ag. v. M. bei
Der toitascher: Schanze mit den Tiroler Re,
bellen vorgefallenen Gefechte die Freiwilligen
des Münchner-Bürger= Militärs und das
Gebirgs-Schüzen = Korps, insbesondere
-aber der Hauptmann der Münchner-Schü-
zen-Kompagnie, Jehle, welcher sich schon
üm Gefechte am 19. hervorgethan hatte,
und der Oberrottmeister der Gebirg: Schü-
zen, tauiner, bewiesen haben.
Indem Wir dem Erstern die goldene und
dem Andern die silberne Civil-Verdienst-
Medaille hiemit verleihen, wollen Wir nicht
nur ihre persönlichen Verdienste dadurch be-
lohnen, sondern auch dem von ihnen ange-
führten Korps Unsere allerhöchste Zufrie-
denhelt mit seinem mutbvollen Benehmen
und mit der Uns dadurch bewiesenen Treue
und Anp#nglichkeit zu erkennen geben.
München den 6. Juni 1809.
Max Joseph, «
Freiherr von Montgelas.
Auf koͤniglichen allerhochsten Befehl
der General- Sekretaͤr
Baumuͤller.