Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

1019 
§. 2. Für den Uncerhalt der Schreiber 
rassirt eun auch, wie vormals von der Fa- 
milien-Geld-Zulage, Theil von dem obigen 
Emolumente, d. i. ein besonders fünfzehn 
Theil von allem Unserm Staats-Aerarium 
rerrechnet werdenden Taxen und Sporteln. 
§. 3. Diese Verordnung erstreckte sich 
auch auf die drei südlichen Kreise, in welchen 
schon bieher das Dienstes-Emolument nicht 
nach der landgerichtischen Familien-Zahl 
bestimmt war, sondern in einem Sechtheile 
des Tar= und Sportel-Ertrages bestand. 
Dieses Sechstheil wird also vom 1. Juli 
anfangend auf #. Theil erhöht. 
. 4. Vom 1. Jänner bis lezten Juni 
I. J. passirt den Landrichtern die ehemalige 
Familien-Geld-Zulage, neben den alt= land- 
gerichtischen Familien auch in den ihnen zu- 
gewiesenen ehemaligen Stadt= und Markts- 
gerichten, hingegen von den Familien der 
bestehend gebliebenen Patrimonial-Gerichte 
passire ihnen diese Zulage nicht. 
F. 5. Wir behalten Uns vor, über 
dieses Dienstes-Emolument anderweitige Be- 
stimmungen ju treffen, sobald Wir eine neue 
Tarordnung werden sanktionirt haben. 
München den 16. Juni 1800. 
Max Joseph. 
Frhr. v. Montgelas. Frhr. v. Hompesch. 
Auf koͤniglichen allerhoͤchsten Befehl 
der General-Sekretär 
G. Geiger. 
1020 
Auftrag 
an die Stadt= und Laudgerichte des Re- 
gen= und Unterdonau Kreises. 
(Die für die zweite Hälfte des Jahres 190) 
noch ausständigen Beiträge der Advokaten zur 
Central-Pensions-Anstalr für die Wittwen 
und Waisen ihres Standes betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestát des Könios. 
Nachdem, ungeachtet der wiederholt er- 
theilten Aufträge, die von den Advokaten des 
Regen: und Unterdonau-Kreises für 
die zweite Jahres= Hälfte am 1. Afpril 1g00 
zu entrichten gewesenen Beiträge zur Zeit 
noch nichte eintrassen, se werden sämrliche 
Stadt= und Landgerichte hiemit neuerdings 
aufgefodert, bei Empfang dieß die Säu- 
migen mittelst Executton zur Erlage zu ver- 
mögen, und wie solches geschehen, fab 
Termino 8 Tagen nebst den eingehobenen 
Beiträgen anher zu übergeben, als ausser 
dessen ohne weiters Erecutions-Boten auf 
derselben Kosten abgeordnet werden. 
Straubing den 12. Juni 1809. 
Königliches Avppellations-Gericht 
für den Regen= und Unterdonau- 
  
Kreis. 
Jun 
Dotzer. 
Bekanntmachungen. 
  
(Das Bürger-Milirär in Pfaffenhofen, 
Geisenfeld, Hoheuwart und Woln- 
zach betresffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
bon Gottes Gnaden König von Bajern. 
Wir haben aus dem von Unserm Ge- 
neralr Kommissariate des Isar-Kreises
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.