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§. 2. Für den Uncerhalt der Schreiber
rassirt eun auch, wie vormals von der Fa-
milien-Geld-Zulage, Theil von dem obigen
Emolumente, d. i. ein besonders fünfzehn
Theil von allem Unserm Staats-Aerarium
rerrechnet werdenden Taxen und Sporteln.
§. 3. Diese Verordnung erstreckte sich
auch auf die drei südlichen Kreise, in welchen
schon bieher das Dienstes-Emolument nicht
nach der landgerichtischen Familien-Zahl
bestimmt war, sondern in einem Sechtheile
des Tar= und Sportel-Ertrages bestand.
Dieses Sechstheil wird also vom 1. Juli
anfangend auf #. Theil erhöht.
. 4. Vom 1. Jänner bis lezten Juni
I. J. passirt den Landrichtern die ehemalige
Familien-Geld-Zulage, neben den alt= land-
gerichtischen Familien auch in den ihnen zu-
gewiesenen ehemaligen Stadt= und Markts-
gerichten, hingegen von den Familien der
bestehend gebliebenen Patrimonial-Gerichte
passire ihnen diese Zulage nicht.
F. 5. Wir behalten Uns vor, über
dieses Dienstes-Emolument anderweitige Be-
stimmungen ju treffen, sobald Wir eine neue
Tarordnung werden sanktionirt haben.
München den 16. Juni 1800.
Max Joseph.
Frhr. v. Montgelas. Frhr. v. Hompesch.
Auf koͤniglichen allerhoͤchsten Befehl
der General-Sekretär
G. Geiger.
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Auftrag
an die Stadt= und Laudgerichte des Re-
gen= und Unterdonau Kreises.
(Die für die zweite Hälfte des Jahres 190)
noch ausständigen Beiträge der Advokaten zur
Central-Pensions-Anstalr für die Wittwen
und Waisen ihres Standes betreffend.)
Im Namen Seiner Majestát des Könios.
Nachdem, ungeachtet der wiederholt er-
theilten Aufträge, die von den Advokaten des
Regen: und Unterdonau-Kreises für
die zweite Jahres= Hälfte am 1. Afpril 1g00
zu entrichten gewesenen Beiträge zur Zeit
noch nichte eintrassen, se werden sämrliche
Stadt= und Landgerichte hiemit neuerdings
aufgefodert, bei Empfang dieß die Säu-
migen mittelst Executton zur Erlage zu ver-
mögen, und wie solches geschehen, fab
Termino 8 Tagen nebst den eingehobenen
Beiträgen anher zu übergeben, als ausser
dessen ohne weiters Erecutions-Boten auf
derselben Kosten abgeordnet werden.
Straubing den 12. Juni 1809.
Königliches Avppellations-Gericht
für den Regen= und Unterdonau-
Kreis.
Jun
Dotzer.
Bekanntmachungen.
(Das Bürger-Milirär in Pfaffenhofen,
Geisenfeld, Hoheuwart und Woln-
zach betresffend.)
Wir Maximilian Joseph,
bon Gottes Gnaden König von Bajern.
Wir haben aus dem von Unserm Ge-
neralr Kommissariate des Isar-Kreises