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ausfertigen zu lassen geruht, daß solches
privilegium in extenso dem gedachten Wer-
ke vorgedruckt werde.
Den königlichen General: Kreis-Kom-
missariaten des Königreiches wird diese aller-
höchste Eneschliessung zur Wissenschaft hie-
durch eröffnet.
München den 15 Juni 1809ß.
Freiherr von Moncgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretär
F. Kobell.
(Die Aufnahme in die Stidenten-Seminarien
und Alumneen berressem.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Durch ein allerhöchstes Reseript vom 20.
Mai rdos wurde die Zeit und Form der
Konkurse für die Aufnahme in die im
Königreiche bestehenden öffentlichen männli-
chen Erziehungs= Institute (Studenten-Se-
minarien und Alumncen) bestimme, und im
Regierungs-Blatte vom 15. Juni des ge-
dachten Jahres (Stück XXVII S. 1302
und 1303) öffentlich bekannt gemacht.
Indem man diejenigen königlichen Ge-
neral-Kreis-Kommissariate, in deren Amts-
Bezirke solche Institute bestehen, hiemit zur
öffentlichen Ausschreibung und gesezlichen
Veranstaltung der vorgeschriebenen Konkurs-
Prüfungen nach obigem allerhöchsten Res-
cripte neuerdings anweiset, wird zugleich die
nachträgliche Bestimmung beigefügt, daß
die nicht am Seminars-Orte woh-
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nenden Kompetenten um Freiplaͤze, im
Falle sie nicht am auberaumten gemeinsa-
men Prüfungs-Tage sollten erscheinen kön-
nen, sich spätestens in der ersten Woche nach
geendigtem Studien-Jahre daselbst zu stellen
und einer Nachkonkurs-Prüfung sich zu un-
terwerfen haben, um in die allgemeinen
Klassistkations-Tabellen, welche von den be-
treffenden General-Kreis-Kommissariaten
spätestens bis rS. September dieses Jahres
mit Bericht anher einzusenden sind, aufge-
nommen, und nach den gegebenen Proben
ihrer Würdigkeit eingereihet werden zu können.
München den r8. Juni 1809.
Freiherr von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretär
F. Kobell.
(Die Errichtung einer Pfarrei zu Morschen-
bach, Landgerichts Weièômain, im Main-
Kreise, betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Der verstorbene Pfarrer Schlör zu
Burgkundstadt hat zur Errichtung einer eige-
nen Pfarrei in Motschenbach, Landge-
richts Weismain, im Main-Kreise, sein saͤmtli-
ches Vermögen, welches nach Abzug aller
Legaten 12,790 fl. 47 ke. beträgt, hinterlass
sen, und nebstdem eine dereinst zuruͤckfallen-
de Bethmannische Obligation von 1000 fl.
W. W. vermacht.
Zu eben diesem Zwecke hat der Ex-Fran-
ziskaner Priester Franz Bayl, von Bam-
berg, einen freiwilligen Beitrag von r700 fl.