Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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fuͤr den Pfarrhof- Bau aus seinem muͤtter- 
lichen Vermoͤgen zu leisten sich erboten. 
Die Gemeinde zu Motschenbach hat sich 
nicht nur zu sehr ansehnlichen Beiträgen 
und Leistungen für den Pfarrhof= Bau an- 
heischig gemacht, sondern auch einen be- 
rrächtlichen Acker an die Pfarrei überlassen. 
Da durch diese gemeinnüzigen Beiträge 
der schon ehemals angelegte Pfarr-Fond el- 
nen solchen Zuwachs erhalten hat, daß der 
Aufwand auf die sämtlichen Bedürfnisse ei- 
ner eigenen Pfarrei hinreichend bestritten wer- 
den kaun; so haben Seine königliche Maje- 
stät allergnädigst zu verordnen geruht, daß 
die Filial Motschenbach von ihrer bisherigen 
Pfarrei Weismain geirennt, und zu einer 
selbständigen Pfarrei erhoben, und diese 
St#iftung durch das Regierungsblatt zur all- 
gemeinen Kenneniß gebracht werden soll. 
Muͤnchen den 21. Juni 1809. 
Freiherr von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General = Sekretär 
F. Kobell. 
  
(Die diesjährige Konkurs = Prüfung der Aspiran= 
ten zum Staats-Dienste, im Nab= Kreise, 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da das unterzeichnete königliche General- 
Kommissariat, gemeinschaftlich mit dem hiest 
ghen königlichen Appellations-: Gerichte, die 
Konkurs-Prüfung derjenigen zum Staats= 
Dienste aspirirenden Subsekte des Nab- 
Kreises, welche sich über die Vollendung 
ihrer akademischen Studien auf einft inlän- 
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dischen Universitaͤt durch Diplome oder voll- 
stindige Absolucorien, und über die wenig- 
stens durch ein volles Jahr, nach vollende- 
ten akademischen Studien, gepflogene Gerichts- 
Praxis durch landgerichtliche Zeugnisse genü- 
gend ausweisen können, 
am 16. Oktober gegenwärtigen 
Jahres und an den folgenden 
Tagen 
vornehmen lassen wird; so wird dieß allen 
denjenigen, welche sich dieser Konkurs-Prü- 
fung unterziehen können und wollen, mit 
dem Auftrage bekannt gemache, daß sie acht 
Tage vorher die erfoderlichen Ausweisungen 
diehorts urschriftlich einreichen, und sich 
dann am oben bestimmten Tage, Morgens 
um o Uhr bei der unterzeichneten Stelle 
melden sollen. 
Amberg den 13. Juni 18098. « 
Koͤnigliches General-Kommissa- 
riat des Nab-Kreises. 
Graf von Kreith. 
v. Schleic. 
  
(Di. Mittheilung des Regierungsblartes von den 
Pfarrern an die Hilfspriester betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Bei dem jüngsten Pfarr-Konkurse ist 
die wiederholte Anzeige geschehen, daß die 
Dfarrer den Hilfspriestern das Regierungs- 
blate niche mittheilen. 
Dieses offizielle Blatt ist nicht erschienen des 
Hfarrers, sondern des Pfarramtes wegen, der 
Zweck der verordneten Beischaffung ist, daß 
die Religions= Lehrer sogleich von den aller- 
höchsten Verordnungen in Kenntniß Fesezt wer-
	        
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