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fuͤr den Pfarrhof- Bau aus seinem muͤtter-
lichen Vermoͤgen zu leisten sich erboten.
Die Gemeinde zu Motschenbach hat sich
nicht nur zu sehr ansehnlichen Beiträgen
und Leistungen für den Pfarrhof= Bau an-
heischig gemacht, sondern auch einen be-
rrächtlichen Acker an die Pfarrei überlassen.
Da durch diese gemeinnüzigen Beiträge
der schon ehemals angelegte Pfarr-Fond el-
nen solchen Zuwachs erhalten hat, daß der
Aufwand auf die sämtlichen Bedürfnisse ei-
ner eigenen Pfarrei hinreichend bestritten wer-
den kaun; so haben Seine königliche Maje-
stät allergnädigst zu verordnen geruht, daß
die Filial Motschenbach von ihrer bisherigen
Pfarrei Weismain geirennt, und zu einer
selbständigen Pfarrei erhoben, und diese
St#iftung durch das Regierungsblatt zur all-
gemeinen Kenneniß gebracht werden soll.
Muͤnchen den 21. Juni 1809.
Freiherr von Montgelas.
Durch den Minister
der General = Sekretär
F. Kobell.
(Die diesjährige Konkurs = Prüfung der Aspiran=
ten zum Staats-Dienste, im Nab= Kreise,
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da das unterzeichnete königliche General-
Kommissariat, gemeinschaftlich mit dem hiest
ghen königlichen Appellations-: Gerichte, die
Konkurs-Prüfung derjenigen zum Staats=
Dienste aspirirenden Subsekte des Nab-
Kreises, welche sich über die Vollendung
ihrer akademischen Studien auf einft inlän-
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dischen Universitaͤt durch Diplome oder voll-
stindige Absolucorien, und über die wenig-
stens durch ein volles Jahr, nach vollende-
ten akademischen Studien, gepflogene Gerichts-
Praxis durch landgerichtliche Zeugnisse genü-
gend ausweisen können,
am 16. Oktober gegenwärtigen
Jahres und an den folgenden
Tagen
vornehmen lassen wird; so wird dieß allen
denjenigen, welche sich dieser Konkurs-Prü-
fung unterziehen können und wollen, mit
dem Auftrage bekannt gemache, daß sie acht
Tage vorher die erfoderlichen Ausweisungen
diehorts urschriftlich einreichen, und sich
dann am oben bestimmten Tage, Morgens
um o Uhr bei der unterzeichneten Stelle
melden sollen.
Amberg den 13. Juni 18098. «
Koͤnigliches General-Kommissa-
riat des Nab-Kreises.
Graf von Kreith.
v. Schleic.
(Di. Mittheilung des Regierungsblartes von den
Pfarrern an die Hilfspriester betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Bei dem jüngsten Pfarr-Konkurse ist
die wiederholte Anzeige geschehen, daß die
Dfarrer den Hilfspriestern das Regierungs-
blate niche mittheilen.
Dieses offizielle Blatt ist nicht erschienen des
Hfarrers, sondern des Pfarramtes wegen, der
Zweck der verordneten Beischaffung ist, daß
die Religions= Lehrer sogleich von den aller-
höchsten Verordnungen in Kenntniß Fesezt wer-