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von 1 Zoll 3 Linien in mattem Golde ge-
stickt.
Das Kleid ist mit einer Reihe gelbmetalle-
ner, mit dem gekrönren Läwen bezeichneter
Knöpfe versehen, deren auch drei an jeder
Tasche sind.
Die Weste und Beinkleider #nd von weis-
sem Tuche mit gleichen Kuspfen. Das gol-
dene Degengehänge mit Bouillons trägt Un-
sern Namenozug in Silber und blauer Seide
gestickt.
Der Hut hat eine goldene Schlinge und
goldene Ouasten mit Bouillons, dann die
Kokarde nach der Vorschrift.
Der Frack von dunkelblauem Tuche mit
sleichem Unterfurter und Aermel-Aufschlägen.
Der kiegende Kragen von schwarzem Sammt
hat die nämliche Srickerei wie die Gala-Uni-
sorme. Die Knöpfe bleiben ebenfalls diesel-
ben. Die Unterkleider nach Willkühr.
a) Die Stadtrichter der zweiten
Klasse tragen eben dieselbe Unisorme
und Frack, wie die vorige Klasse, jedoch
ohne Stickerei auf den Taschenklappen der
Gala-Uniforme.
3) Die S.adericheer der dritten
Klasse wagen gleiche Uniferme wie die der
zweiren, jedoch mic dem Unterschiede, daß die
Sickerri auf Kragen und Aermel-Aufschlägen
in der unter dem 0. Februar 180). vorgeschrie-
benen Breite von # Zoll 1 binie angewender
wird.
4) Die Assessoren der Sradtgerichre
Aaler 3 Klassen tragen gleiche Unisorme und
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Frack wie die vorigen, sic unterscheiden sich
jedech von denselben darin, daß sie die Sticke-
rei auf Kragen und Aufschlägen nach der vor-
hin für die Sradtgeriches-Räthe vorgeschriebe=
nen Breite von 0 Linien tragen, und daß die
Degengehänge und Hmquasten ohne Bouil-
lons sind.
§) Die Protokollisten, Erpebito-
ren und Registratoren tragen zur Uni-
forme ein Kleid von dunkelblauem Tuche
mit gleichem Unterfutter, dann Kragen und
Aufschlägen von schwarzem Samme, welche
mit einer einfachen in mattem Golde gestick-
ten, 4 Linien breiten Lifiere eingefaßt sind.
Die Knspfe und Unterkleider wie bei den
übrigen Klassen.
Das Degengehänge von gelber Seide, an
den Quasten mit Goldfäden eingemischt, und
mit Unserem Ramenszuge versehen, eben so
die Hut-Kordons.
6) Die Schreiber unterscheiden sich von der
vorigen Klasse dadurch, daß der Kragen an-
statt der Suckerei mi# einer 4 Linien breiten
einfachen goldenen Galone eingefaßt ist, die
Aufschláge aber ohne Einfassung sind. Auch
trägt diese Klasse kein eingemischtes Gold an
den gelbseidenen Degengehängen und Hut-
quasten.
7) Die Praktikanten und Diurni-
sten rtragen keine Uniforme.
Die Vorstände der Stadegerichte haben dar-
über zu wachen, daß diese Uniforms-Bestim-
mungen allenthalben genau befolgt werden, und
sich kein Individuum erlaube, eigenmächtige