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find, diejenigen aber, welche unmittelbar
bei Unserer Central--Staats--Kasse erlegt
worden sind, bei dieser Leztern puͤnktlichst
verfuͤgen lassen.
Indem Wir auf solche Art eine einzig
durch den Drang der Kriegs-Verhältnisse
veranlaßte Maßregel mit aller nur möglichen
Schonung realistren lassen, und das von Un-
sern Unterthanen gefoderte Anlehen mit
Vertbeilen verbinden, welche jedem Darlei-
ber erwünscht sepn müssen, erwarten Wir,
daß alle diejenigen, welche zu diesem Anle-
ben beizutragen haben, ihre Beiträge mit
jener Pünktlichkeit und Bereitwilligkeit lei-
sten werden, die der bewährten Treue und
Anbänglichkeit Unserer Unterthanen ent-
spricht.
München den 20. Juli 18309.
Max Joseph.
Frhr. v. Montgelas. Gr. Morawitzko. Frhr. v. Hompesch.
Auf kbniglichen allerhöchsten Befehl
der General Sekretär
G. Geiger.
Auftrag
—. —
an die Patrimonial Stistungs-Admin
strationen des Isar-Kreises.
(Die Juventarisation und Etats-Formation über
das Stiftungs-Vermbgen detreffend.)
Im Ramen Seiner Majestät des Königs.
Durch die diesseitige Ausschreibung vom
1100
28. Februar l. J. wurde befohlen, die In-
ventarisation und Etats= Formation über das
Seiftungs-Vermögen im taufe des jweiten
und dritten Quartals des Etats= Jabres
180 dergestalt zu vollenden, daß am 15.
Juni l. J. alle Resultate bei diesseitiger
Stelle unfehlbar eingereicht seyen.
Allein, die wenigsten Patrimonial-Scif=
tungs-Administrationen haben die ihnen zur
tbeilweisen Vorlage ertheilten Termine ein-
gebalten, woran die Ereignisse des Krieges
bald mehr, bald minder die Schuld tragen
werden.
Nachdem aber die Rube für die Geschäf-
tel wieder größtentheils zurückgekebrt ist, so
erwartet man, von den erwähnten Administra-
tionen, daß sie sich um desto mehr dem wich:
tigen Geschäfte der Inventarisation wid-
men werden; und will, in Folge allerhöch=
sten Beschlusses vom 11. lausenden Mo-
nats, die im V. Aretikel der Eingangs be-
rübrten Uusschreibung bestimmten zwei
Termine dergestalt verlängern, daß.
a.) der erste Theil der Inventarisarion bis
1. September l. J.
b.) der zweite Theil derselben, einschlüssig
der Etats = Formation, bis 1. Okkober l.
J. bei diesseitiger Stelle um so gewisser
eingereicht seyn müssen, ale man widrigen
Falls an die säumigen Administrationen un
verzüglich Exrekution abordnen wird.
Uebrigens bält man für nöthig, den Pa-