Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

129 
Ksniglich = Bailerissches 
130 
Regie rungshblat t. 
  
VII. Stück. München, Mittwoch den 2s. Janner #r09. 
  
Allgemeine Verordnungen. 
  
(Das Benehmen der General-Kreis= Kommissa- 
riate mit den bischdflichen Behbrden in Fäl- 
len allgemeiner Anordnungen betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Bajern. 
Zor Vermeidung aller Kollisionen, welche 
sich bei dem Benehmen Unserer General-Kreis- 
Kommissariate mit den bischöflichen Behör- 
den in Fällen ergeben könnten, wo es auf 
allgeme#ne Bestimmungen, oder auf Anord- 
nungen ankomme, die mehrere Kreise zugleich 
betreffen, haben Wir beschlossen, wie folge: 
1) In allen Fällen, wo allgemeine Be- 
(mmungen erfedert werden, oder wo es auf 
Anerdnungen ankömmt, die mehrere Kreise 
zugleick betreffen, soll die nöthige instruktive 
Korrespondenz bloß durch jenes Unserer Ge- 
neral-Kreis-Kommissariate geführt werden, 
inner dessen Grenzen das betheiligte Ordina- 
riat seinen Siz bat; 
2) dieses General-Kreis-Kommissariat hat, 
wenn es die Veranlassung entweder selbst 
sinder, oder durch das Ordinariat erhär, 
die Erinnerungen der übrigen General-Kreis= 
-Kommissartate, in welche sich diesesbe Diszese 
erstrecket, zu gesinnen und mie dessen Gutack= 
ten an Uns einzubefördern; 
3) Unsere bierauf erfelgende Entschliessun- 
gen werden durch das instruirende General= 
Kreis-Kommissariat an das betressende Ordi- 
nariat zurück besördert; 
4) wird eine solche allgemeine Bestimmung 
oder Anordnung durch eines Unserer Gene" 
ral= Kreis-Kommissariate gefoderf, in dessen 
Bezirk das einschlägige Ordinariat seinen 
Siz niche bat, so bat es sich gleichfalls an 
das unter Nr. 1. bezeichnete zur Einleitung 
der Korrespondenz mit dem Ordinariate zu 
wenden; 
5) die Korrespondenz mit dem bischöflichen 
Ordinariate Konstanz soll durch das General= 
Kreis-Kommissariat in Kempten und mit dem 
Ordinariate stegensburgdurchUnser Gene- 
ral-Kreis-Kommissartat in Straubing nach 
obigen Bestimmungen geführt werden. 
München den 14. Jänner 1809. 
Max Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf koniglichen allerhöchsten Befehl 
der General--Sekretär 
F. Kobell.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.