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dert sind, wechselseitig zugelassen werden, in
soferne sie durch die rechtmässigen Stiftungs=
Titel hiezu berufen, und im übrigen die in
ben Stiftungs-Brlefen vorgeschriebenen Be-
dingungen zu erfüllen im Stande sind.
Karlsruhe den 17. Juli r309.
Der großherzogllch- Baden-
sche Minister der answar"
tigen Angelegenhetten
Der könlalich Balerische be-“
vosmächtigte Minlster und
aufserordentliche Gesandte
an dem Großhersoguch-Ba“
denschen Hofe
(L. S.)
Frhr. v. Nelbeld.
(I. 8.)
Frhr. v. Edelsheim.
(Die Zahl der an den öffentlichen Lehranstalten
jährlich auszutheilenden Preise betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Selner Masestät des Königs.
Um alle Anstände und Zweifel, welche über
die Anzahl der an den verschiedenen öffent-
lichen Lehranstalten jährlich zu vertheilenden
Preise vorgekommen sind, zu beseitigen, und
einigen hie und da beobachteten willkührlichen
Auslegungen oder ungeeigneten Anwendungen
der allerhöchsten Verordnung vom 1. Juli
1808 (Regierungs-Blatt Stuͤck XXXII. ) fuͤr
die Zukunft zu begegnen, werden hiemit fol-
gende nähere Bestimmungen ertheilt und öf-
sentlich bekannt gemacht:
1) Die bestehende Vorschrist, daß kein
Schüler mehr, als einen Preis erhalten
soll, finder, nach dem Geiste und Zwecke der
angeführten allerhschsten Verordnung, nicht
nur in den höheren Lehranstalten, sondern
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auch in den Volks= Schulen ihre unbedingte
Anwendung; «
2) in dem Falle jedoch, daß ein Schuͤ-
ler (Schülerin) in mehreren Zweigen des
öffentlichen Unterrichts ssch preiswürdig
auszeichnet, ist dieses nicht nur in den ihm
zu ertheilenden Preise-Zeugnissen, so wie im
öffentlich erscheinenden Kataloge besonders
anzumerken, sondern es soll demselben auch
ein Preise: Buch von etwas mehr Werth er-
theilt werden;
3) das in der allgemeinen Verordnung
vom 1. Juli v. J. festgesezte Verhältniß der
Preise = Zahl zur Schüler-Zahl ist
überall genau und ohne irgend eine Aus-
nahme zu beobachten. Wenn daher zwei oder
mehrere Schüler bei ganz Fleicher Summe
ihrer Fortgangs-Noten auf einen Preise-
Plaz zusammengesezt worden, (was jedoch
bei pünktlichen und gewissenhaften Censuren
ohnehin nur selten eintreffen kann) so ist je-
der Preisträger besonders (viritim) zu
zählen, und jeder einzelne Preis bei Bestim-
mung der ganzen Preise-Zahl der Klasse in
Ansaz zu bringen;
4) aus der französtschen Sprache, aus
dem Zeichnen und Singen, so wie aus den
Industrie= Gegenständen, vornehmlich der
Mädchen, als: Nähen, Sricken, Sticken
und dergleichen, sind zwar (wegen des Zusam-
mentreffens von Schülern und Schülerinnen
aus verschiedenen Klassen, wodurch die
Muberechnung jener Unterrichts= Zweige bei
dem allgemeinen Klassen= Fortgange unmög-