Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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dert sind, wechselseitig zugelassen werden, in 
soferne sie durch die rechtmässigen Stiftungs= 
Titel hiezu berufen, und im übrigen die in 
ben Stiftungs-Brlefen vorgeschriebenen Be- 
dingungen zu erfüllen im Stande sind. 
Karlsruhe den 17. Juli r309. 
Der großherzogllch- Baden- 
sche Minister der answar" 
tigen Angelegenhetten 
Der könlalich Balerische be-“ 
vosmächtigte Minlster und 
aufserordentliche Gesandte 
an dem Großhersoguch-Ba“ 
denschen Hofe 
(L. S.) 
Frhr. v. Nelbeld. 
(I. 8.) 
Frhr. v. Edelsheim. 
  
(Die Zahl der an den öffentlichen Lehranstalten 
jährlich auszutheilenden Preise betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Selner Masestät des Königs. 
Um alle Anstände und Zweifel, welche über 
die Anzahl der an den verschiedenen öffent- 
lichen Lehranstalten jährlich zu vertheilenden 
Preise vorgekommen sind, zu beseitigen, und 
einigen hie und da beobachteten willkührlichen 
Auslegungen oder ungeeigneten Anwendungen 
der allerhöchsten Verordnung vom 1. Juli 
1808 (Regierungs-Blatt Stuͤck XXXII. ) fuͤr 
die Zukunft zu begegnen, werden hiemit fol- 
gende nähere Bestimmungen ertheilt und öf- 
sentlich bekannt gemacht: 
1) Die bestehende Vorschrist, daß kein 
Schüler mehr, als einen Preis erhalten 
soll, finder, nach dem Geiste und Zwecke der 
angeführten allerhschsten Verordnung, nicht 
nur in den höheren Lehranstalten, sondern 
  
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auch in den Volks= Schulen ihre unbedingte 
Anwendung; « 
2) in dem Falle jedoch, daß ein Schuͤ- 
ler (Schülerin) in mehreren Zweigen des 
öffentlichen Unterrichts ssch preiswürdig 
auszeichnet, ist dieses nicht nur in den ihm 
zu ertheilenden Preise-Zeugnissen, so wie im 
öffentlich erscheinenden Kataloge besonders 
anzumerken, sondern es soll demselben auch 
ein Preise: Buch von etwas mehr Werth er- 
theilt werden; 
3) das in der allgemeinen Verordnung 
vom 1. Juli v. J. festgesezte Verhältniß der 
Preise = Zahl zur Schüler-Zahl ist 
überall genau und ohne irgend eine Aus- 
nahme zu beobachten. Wenn daher zwei oder 
mehrere Schüler bei ganz Fleicher Summe 
ihrer Fortgangs-Noten auf einen Preise- 
Plaz zusammengesezt worden, (was jedoch 
bei pünktlichen und gewissenhaften Censuren 
ohnehin nur selten eintreffen kann) so ist je- 
der Preisträger besonders (viritim) zu 
zählen, und jeder einzelne Preis bei Bestim- 
mung der ganzen Preise-Zahl der Klasse in 
Ansaz zu bringen; 
4) aus der französtschen Sprache, aus 
dem Zeichnen und Singen, so wie aus den 
Industrie= Gegenständen, vornehmlich der 
Mädchen, als: Nähen, Sricken, Sticken 
und dergleichen, sind zwar (wegen des Zusam- 
mentreffens von Schülern und Schülerinnen 
aus verschiedenen Klassen, wodurch die 
Muberechnung jener Unterrichts= Zweige bei 
dem allgemeinen Klassen= Fortgange unmög-
	        
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