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Bekanntmachungen.
(Die Beschraͤnkung der Guͤltigkeit der vor dem
Pfarrer und zwei Zeugen errichteten Testa-
mente auf dem Bezirke des ehemaligen Für-
stenthums Bamberg betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Auf einen Bericht Unsers General-Kom-
missariats des Main Kreises, in Betreff der
Gültigkeit der vor dem Pfarrer undzwei Zeugen
errichteten Testamente, baben Wir, nach Ver-
nehmungunserereinschlägigen Ministerien, und.
in Erwägung, daß dieses Gewohnheits-Recht
des ebemaligen Fürstenthums Bamberg,
als eine zivilrechtliche Anomalie, nicht wei-
ter zu verbreiten sey, und indem solches vom
den Bamberger Dißzesan-Rechten ganz un-
abbängig ist, beschlossen, daß dieses Recht der-
Guͤltigkeit solcher Testamente in jenen Thei-
len Unserer Lande, welche aus der vormaligen
Wuͤrzburger--Dioͤzes in die Bamber-
ger--D ioͤzes uͤbergegangen siud, nicht statt
fme,, sondern darin für die Testaments-Er-
richtung die bisberigen land= und Statutar-
NRechte#bis zur neuen allgemeinen Gesezgebung
fernerbin deobachter werden sollen.
Indem Wir dieses durch das Regierungs-
blatt bekanne machen lassen, wird jeder da-
bei Betheiligte sich danach zu achten wissen.
München den 19. Jänner r800.
Max Joseph-
Graf Morawitzky.
Auf königlichen allerhchsten Befehl
der General-Sekretär-
Nemmmer.
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(Die von des Kalsers von Oesterreich Majestc
. ausgesezten Preisfragen „über die für
indische Arzneimittel aufzufin-
denden europfischen Surrogate“
betreffend.)
Ministerium der auswärtigen
Angelegenbeiten.
Au= Befehl Seiner Majestät des Königs.
In Erwägung, daß bei den von des Kai-
sers von Oesterreich Majestat ausgesezten Preis=
fragen „über die für indische Arz-
neimittel aufzufindenden europi=
schen Surrogate“ alle européischen
Scaaten interessirt sind, und dieser Gegen-
stand die Aufmerksamkeit der Gelehrten al-
ler tänder verdient, befeblen Seine kö-
nigliche Majestdet, daß das Uusschreiben.
dieser Preisfragen von Seite der kaiserlich-
königlich-österreichischen vereinigten Hofkanz=
lei, vom 12. Dezember 18o8, seinem gan-
zen Inhalte nach in dem Regierungeblatte
bekannt gemacht werde, damit zur Errei-
chung der biebet zum Grunde liegenden wobl-
chärigen Absichr auch von den Sachver-
ständigen im Königreiche mitgewirkt werde.
München den 16. Jänner 1809.
Freiherr von Montgelas.
Durch den Minister
der General Sekretär
Baumüller.
Da die dermaligen Verhältnisse des
Seehandels und der Schiffahrt die Folge
nach sich ziehen, daß einige indische Arz-
neien, welche schon gegenwärtig in hohem
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