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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
LVII. Stück. München, Samstag den 12. August 1809.
Allgemeine Verordnungen.
(Die Besteuerung der Staͤdte und Maͤrkte fuͤr
das Etats= Jahr 180 betreffend.)
Wir Maximillan Joseph,
von Gottes Gnaden Köntg von Balern.
Wi haben in dem Haupt-Steuer-Mandate
vom 25. November 1808 (Reglerungsblate
desselben Jahres, Seite 2783). 4., die Ein-
hebung einer Stade= und Markt-Steuer
in jenen Gegenden Unsers Reiches suspen-
dirt, in welchen die Städte und Märkte
nach einem ganz anderen Fusse, als das
Lendrolk der umgebenden Gebiete besteuert
sind, in der Hoffnung, daß in denselben
die für das künfrige allgemeine Steuer-Pro-
visorium normalmässige Ausscheidung der
Grund-Stener, Hüäuser-Steuer, Gewerbs=
Steuer und Dominikal-Steuer noch in den
ersten Monaten des gegenwärtigen Jahres
bewerkstelliget werden würde.
Allein, da die unvorhergesehenen Ereig-
nisse der Zeit diese Hoffnung vereitelt haben,
so sehen Wir Uns veranlaßt, Folgendes zu
verordnen:
1) In allen Städten und Märkien des
Königreiches, in welchen aus der Ein-
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gangs erwaͤhnten Ursache die Steuern
fuͤr das Etats-Jahre 1808 noch nicht
erhoben worden sind, sollen vor der
Hand alle Steuern und übrigen Auf-
lagen, so wie sie im Ectats-Jahre
1ox zur Staats-Kasse geflossen sind,
eingebracht werden; und zwar jene,
deren Ziele nach der vorjéhrigen Erhe-
bungs-Art bereits verfallen sind, so-
hleich nach Bekanntmachung der ge-
genwärtigen Eneschliessung, die übrigen
aber in der Ordnung, wie ihre Ziele
noch verfallen werden;
2) wenn jedoch das neue Stener-Pro=
visorium in einigen dieser Städee und
Märkte noch im laufenden Etats-Jah-
re seine Anwendung erhalten wird, so
sollen alle auf die vorige Weise erhobe-
nen Steuern und Auflagen gegen die
neue Steuer-Schuldigkeit gehalten und
mit derselben ausgeglichen werden;
3) die Anwendung des neuen Steuer-
Provisoriums auf jene Städte und
Märkte, welche bisher nach einem an-
deren Fusse, als die sse umgebenden
Gebiete besteuert waren, soll nach und
nach statt finden, so wie in einem Krei-
se die Kataster aller dieser Städte und