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Geschäfte und ihres tebenswandels der Ober-Aussicht
des General: Konsistoriums unter:
worsen, welches auch wegen ihrer Belohnung
und Bestrafung die geeigneten Versügungen
zu erlassen bar.
I. Bewilligung von Heuraths= Urlaubs=
und Reise= Gesuchen.
G. 40. Die Gesuche der Geistlichkeit um
die Erlaubniß, sich zu verbeurathen, müssen
an das Ministerium des Innern gebracht
werden; das darüber zu vernehmende General-Konststorium
bat in seinem Antrage um
se mehr die genaueste Rücksicht auf die über
Heuraths-Bewilligung bestebenden Geseze
zu nehmen, als den binterlassenen Witewen
der Geistlichen dadurch nach Errichtung einer
Pfarr:Wittwen: Versergungs" Anstalt
zugleich Anseruch auf künftigen Wittwen-Gehalt
ertheilt wird.
K 41. Für Kandidaten, Wikarien und
Substituten sollen gar keine Heurath= Bewilligungen
ertbeilt werden, wenn sie über
eine sichere hinreichende Subsisten; für eine
Familie sich nicht ausweisen können.
& 42. Weltliche und niedere Kirchen:
diener Haben zu ihrer Verheurathung die
Bewilligung bei den ihnen vorgesezten Distrikts
Dekanaten und tandgerichten einzubolen.
§. 43. Urlaubs= und Reise= Erlaubniß-Gesuche
der Geistlichen und der übrigen
Kirchendiener sind, wenn die Abwesenheit
nicht über eine Woche dauert, und die Reie
se nicht ausser kands geht, bei den Distrikts
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Dekanen; bei 14taͤgiger Entfernung vom
Amte und Orte, wo keine Reise ins Ausland
damit verbunden ist, bei dem General-Kreis-Kommissariate;
bei längerer Abwesenbeit
aber, oder bei Reisen ins Auslaud,
oder an den Ort des königlichen Heflagers,
bei dem Ministerium des Innern anzubringen,
und es find darüber die Verordnungen
vom 5. Maͤrz und 9. April 1804 und 21.
Juni 1807 in analoge Anwendung zu bringen.
K. Mitwirkung bei Besezung theologischer
Lehrstellen.
6. 44. Bei der Besezung von protestantischen
theologischen lebrstellen an Universttäten
wird das königliche geheime Ministerium
des Innern nebst der Ministerial-Studien:
Sektion auch allezeit die Kirchen-Sektion
als protestantisches General: Konsstorium
mit ibrem Gutachten vernehmen.
II. Titel.
Wlrkungs-Kreis des General- Konsistoriums in
Nücksicht kirchlicher Handlungen, Gebräuche
und Anstalten.
L. Ober = Aussiche über die Parochial,
Verháltnisse.
6K. 45. Das General-Konufistorium hat
wegen Errichtung neuer protestantischer Ger
meinden und Pfarreien, und wegen der ##
nen zu erkheilenden Befugnisse und Rechte,
so wie auch wegen der Bedingungen, un-