Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

Armee-Befehl. 
— 
München den 18. Dezember 1808. 
F. 1. Der Unterlieutenant des 2. Linien- 
Infanrerie:-Regiments Kronprinz, Friederich 
von Geuder, ist den #8. November in Mün- 
chen gestorben. 
C. . Die nachgesüchte Entlassung aus dies- 
seitigen Kriegsdiensten erhalten: die beiden 
Unterlieutenants des 1. Dragoner-Regiments, 
Albert Baron Magerl, — und Anton 
Schwarz, — dann der Uncerlientenant des 
4. leichten Infanterie= Bataillons Wreden, 
Ernst Frciherr ven Seckendorf. 
Ersterm wird der Karakter eines Oberlieute= 
nants verliehen, und ihm, so wie dem Lieute- 
nam Schwarz, erlaubt, die Uniforme der 
quittirten Offstere zu tragen. 
F. 3. Der Unterlieutenant des 1. Einien= 
Infanterie-Leib= Regiments, Ludwig Graf 
Boischot-Erps, wird zum 6. Linien-In- 
fanterie-Regimente Herzog Wilhelm, — und 
der Unterlieutenant des 6. Linien-Infanterie- 
Negiments, Friederich Winter, zum 1. Li- 
nien-Infanterie-Leib-Regimente versezt. 
G. 4. Der bisherige Adjutant deo General= 
Majors und Brigadiers von Vincenti, Ober-- 
lieutenane Zitzmann des g. Linien-Junfan- 
terie: Regimenes Bsenburg, rückt bei diesem 
Regimente wieder ein; dagegen ist der Ober- 
licurenant des 1. Linien-Infanterie-Leib-Regi- 
ments, Joseph Graf Deym, zum Adjutan- 
ten des General-Majors von Bincentii er- 
nanne. 
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G. S. Der Feldwebel des 1. Linien-Infan-= 
terie-Leib= Regiments, Joseph Jobs, wird 
zum Unterlicutenant im 3. leichten Infanterie- 
Bataillon Bernklau befördert. 
H. ö. Im Fuhrwesens-Bataillon rückt der 
Unterlieutenant Klement von Reichel zum 
Oberlieutenant vor. 
§. J. Vinzenz Paur wird als Supernu- 
merär-Quartiermeister angestellt, und hat bis 
zur wirklichen Einreihung bei der Kriegs- 
Haupt-Buchhalterei zu arbeiten. 
V. 8. Die in dem Regierungsblatte vom J. 
1808, St. 30. und 42, — dann in den Armec- 
Befehlen No. 18. und 21. im Laufe d. J. aus- 
geschriebenen Verordnungen uͤber die Einquar- 
tierung und Verpflegung der diesseitigen Trup- 
pen im Inlande und zur Friedenszeit, so wie 
uͤber die Verguͤtung der abgegebenen Fourage 
und Vorspann, finden von nun an auch in dem. 
Inn- Eisack- und Etsch-Kreise — jedoch unter 
nachfolgenden Modifikationen — ihre Anwen- 
dung: 
Schon seit dem 1. Oktober dieses Jahres 
hörte die tarmsssige Verpflegung der Offzziere, 
und die Abgabe von Fleisch, Reis oder Gerste 
an die Soldaten, in diesen Kreisen ganz auf; 
doch wurde in besonderer Hinsicht auf die in 
diesem Theile des Reiches herrschende Theue- 
rung der unentbehrlichsten Lebensmirtel, der 
Wohnungs-Micthen und des Brennholzes, 
den daselbst stationirten Offizieren und Solda- 
ten eine provisorische Zulage an Geld als 
Surrogat verreicht. 
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