Armee-Befehl.
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München den 18. Dezember 1808.
F. 1. Der Unterlieutenant des 2. Linien-
Infanrerie:-Regiments Kronprinz, Friederich
von Geuder, ist den #8. November in Mün-
chen gestorben.
C. . Die nachgesüchte Entlassung aus dies-
seitigen Kriegsdiensten erhalten: die beiden
Unterlieutenants des 1. Dragoner-Regiments,
Albert Baron Magerl, — und Anton
Schwarz, — dann der Uncerlientenant des
4. leichten Infanterie= Bataillons Wreden,
Ernst Frciherr ven Seckendorf.
Ersterm wird der Karakter eines Oberlieute=
nants verliehen, und ihm, so wie dem Lieute-
nam Schwarz, erlaubt, die Uniforme der
quittirten Offstere zu tragen.
F. 3. Der Unterlieutenant des 1. Einien=
Infanterie-Leib= Regiments, Ludwig Graf
Boischot-Erps, wird zum 6. Linien-In-
fanterie-Regimente Herzog Wilhelm, — und
der Unterlieutenant des 6. Linien-Infanterie-
Negiments, Friederich Winter, zum 1. Li-
nien-Infanterie-Leib-Regimente versezt.
G. 4. Der bisherige Adjutant deo General=
Majors und Brigadiers von Vincenti, Ober--
lieutenane Zitzmann des g. Linien-Junfan-
terie: Regimenes Bsenburg, rückt bei diesem
Regimente wieder ein; dagegen ist der Ober-
licurenant des 1. Linien-Infanterie-Leib-Regi-
ments, Joseph Graf Deym, zum Adjutan-
ten des General-Majors von Bincentii er-
nanne.
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G. S. Der Feldwebel des 1. Linien-Infan-=
terie-Leib= Regiments, Joseph Jobs, wird
zum Unterlicutenant im 3. leichten Infanterie-
Bataillon Bernklau befördert.
H. ö. Im Fuhrwesens-Bataillon rückt der
Unterlieutenant Klement von Reichel zum
Oberlieutenant vor.
§. J. Vinzenz Paur wird als Supernu-
merär-Quartiermeister angestellt, und hat bis
zur wirklichen Einreihung bei der Kriegs-
Haupt-Buchhalterei zu arbeiten.
V. 8. Die in dem Regierungsblatte vom J.
1808, St. 30. und 42, — dann in den Armec-
Befehlen No. 18. und 21. im Laufe d. J. aus-
geschriebenen Verordnungen uͤber die Einquar-
tierung und Verpflegung der diesseitigen Trup-
pen im Inlande und zur Friedenszeit, so wie
uͤber die Verguͤtung der abgegebenen Fourage
und Vorspann, finden von nun an auch in dem.
Inn- Eisack- und Etsch-Kreise — jedoch unter
nachfolgenden Modifikationen — ihre Anwen-
dung:
Schon seit dem 1. Oktober dieses Jahres
hörte die tarmsssige Verpflegung der Offzziere,
und die Abgabe von Fleisch, Reis oder Gerste
an die Soldaten, in diesen Kreisen ganz auf;
doch wurde in besonderer Hinsicht auf die in
diesem Theile des Reiches herrschende Theue-
rung der unentbehrlichsten Lebensmirtel, der
Wohnungs-Micthen und des Brennholzes,
den daselbst stationirten Offizieren und Solda-
ten eine provisorische Zulage an Geld als
Surrogat verreicht.
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