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ches uͤber eine in Folge der lezten Be-
rufung vorgenommene Schaͤzung errich-
tet worden ist, ergiebt, oder das Land-
gericht bestaͤtigt, daß die in den CH. 1.
3. und 4. vorgeschriebenen Foͤrmlich-
keiten dabei beobachtet worden sind,
und wenn nebstdem kein Anstand uͤber
den Umfang des geschäzten Gutes ob-
waltet; so kann es bei jener Schz-
ung belassen, und dieselbe auch zum
Behufe der Allodifsikarion benuzt,
außerdem aber, so wie überhaupt,
wann es der Lehenhof nöthig findet,
muß eine neue und eigene Schäzung
vorgenommen werden.
München den z3. August 1810.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretär
Baumiller.
(Die Erledigung der Pfarrei Hohenkemnath
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Durch den Todfall des Priesters Jo-
seph Anton Lustner ist die Patronats-far-
rei Hohenkemnath, vandgerichts Am-
berg, erledigt.
Diese Pfarrei enthält mit dem Filiale
Erlheim rooz Seelen, und hat goo fl.
Einkünfte. Da für gegenwärtigen Erle-
digungsfall das Nominations:= Recht auf
diese Pfarrei Seiner Majestät dem Könige
vorbehalten ist, so haben sich die Bewer-
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ber um diese Pfeünde in Zeit von 14
Tagen hierorts zu melden.
Amberg den 30. August r810.
Königliches General-Kommissariat
des Nab-Kreises.
Graf von Kreich.
von Schleis.
(Die Erledigung der Pfarrei Assekofen be-
tressend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Die Pfarrei Assekofen im Landge=
richte Pfaffenberg wurde durch das Hin-
scheiden des Pfarrers Joseph Zimmerer
erlediget.
Dieselbe zahlt 600 Seelen, welche der
Pfarrer und ein Kaplan besorgen, die Ein-
künfte bestehen in dem Ertrage der Wid-
dumgründe zu 640 fl., des Zehents zu
730 fl., und der Stolgebühren zu 230 fl.
außer der Steuer belaufen sich die be-
stimmten jährlichen Abgaben auf 37 fl.
22 kr.
Straubing den 4. September 1810.
Königliches General-Kommissariat
des Regenkreises.
v. Stichaner.
Resch.
(Die Erledigung der Pfarreien Hurlach und
Zabling betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nach eben erhaltener Anzeige des ks-
niglichen Landgerichts Landsberg, über die
statistischen Verhältuisse der durch Befdr=