Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Individuen der ehemaligen Provinz Tirol, 
welche sich um Expossturen, Kaplaneien, und 
Ruratien bewerben wollen, deren Bestellung 
widerruflich ist, und worauf weder Nomina= 
tion und Hräsentation, noch Investitur bia- 
her ausgeübr wurde, gewisse Seelsorge-Jahre 
nicht bestimmt. Bei kleineren Kurat-Pfrün- 
den hingegen, welche zwar keine Pfarreien 
(ind, jedoch für beständig verliehen werden, 
ist vorldufig zweijährige Seelsorge, zur 
Erlangung einer Tfarrei aber sind fünf 
Seelsorge= Jahre erfoderlich. 
Alle Konkurs-Kandidaten müssen sich über 
die gesezmäßige Vollendung ihrer Seudien 
überhaupr, die seic drei Jahren neu ge- 
weihren Priester aber, nach der erwähnten 
ellerhöchsten Verordnung G. q- über die Vol- 
lendung ihrer Studien auf inlándischen 
Lehranstalten legitimiren, über ihre Sit- 
ten und Verdienste ordentliche, verschlossene 
Zrgnisse ihres Bischofes und Dekans, und 
der königlichen Landgerichte, in deren Bezir= 
ke sie die Seelsorge ausgeübt haben, beibrin- 
gen, und diese spätestens vierzehn Tage vor 
Eröffnung des Konkurses bei der unterfertig- 
ten königlichen Stelle einreichen. 
Die Qualität des Tischtitels des Sekular- 
Priesters, oder des ehemals angenommenen 
Teligiosen= Standes, u. s. w. giebt eben so 
wenig einen Grund der Zulassung als der 
Ausschließung von dem Konkurse. 
Innsbruck den 1. Februar 1811. 
Königliches General= Kommissa= 
riat des Inn -Kreises. 
Freihr, von Lerchenfeld. 
Rose. 
— 
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(Die Erledigung des Fruͤhmeß- Bentficlumb zu 
Altenstadt betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch das Ableben des bisherigen Bene- 
ficioten Kühne ist das Frühmeß = Benefi- 
cium zu Alrenstadt erlediget worden: 
dasselbe liegt im königlichen Landgerichte, und 
Dekanate Feldkirch, Bisthume Briren und 
in der Pfarrei Altenstadt, zu deren Auehilfe 
in der Seelsorge dieses Beneficium gestiftet 
ist; dessen jährliche Einkünfte belaufen sich 
ungefähr auf gliofl. Die Bitewerber haben 
ihre mit den vorschriftmässigen Zeugnissen be- 
legte Suppliken binnen 4 Wochen anher ein- 
zureichen. 
Kempten am z4. Jäuuer 181I. 
Königlicheo General= Kommisse- 
riat des Iller-Kreises. 
von Gropper, Direktor. 
Wilhelim. 
  
(Die Erledigung der Lokal-Kaplanei bei der 
Allerheitigen Kirche in Hall betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Köncgs. 
Die Kaplanei bei der Allerheiligen Kirche 
zu Hall, respektive das dortige St. Leon- 
hards Beneficium finder sich durch den Tod 
des gewesenen Beneßciaten erlediget. Die 
Verbindlichkeiten eines Kaplaus bestehen ein- 
zig in der Abhaltung des täglichen Gottes- 
dienstes, mit Ausnahme dreier Frei-Messen 
in der Woche. 
Das Einkommen besteht in 360 fl. Ge- 
halt, und in einem Quartier: Aequivaleut 
von 36 fl.
	        
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