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Individuen der ehemaligen Provinz Tirol,
welche sich um Expossturen, Kaplaneien, und
Ruratien bewerben wollen, deren Bestellung
widerruflich ist, und worauf weder Nomina=
tion und Hräsentation, noch Investitur bia-
her ausgeübr wurde, gewisse Seelsorge-Jahre
nicht bestimmt. Bei kleineren Kurat-Pfrün-
den hingegen, welche zwar keine Pfarreien
(ind, jedoch für beständig verliehen werden,
ist vorldufig zweijährige Seelsorge, zur
Erlangung einer Tfarrei aber sind fünf
Seelsorge= Jahre erfoderlich.
Alle Konkurs-Kandidaten müssen sich über
die gesezmäßige Vollendung ihrer Seudien
überhaupr, die seic drei Jahren neu ge-
weihren Priester aber, nach der erwähnten
ellerhöchsten Verordnung G. q- über die Vol-
lendung ihrer Studien auf inlándischen
Lehranstalten legitimiren, über ihre Sit-
ten und Verdienste ordentliche, verschlossene
Zrgnisse ihres Bischofes und Dekans, und
der königlichen Landgerichte, in deren Bezir=
ke sie die Seelsorge ausgeübt haben, beibrin-
gen, und diese spätestens vierzehn Tage vor
Eröffnung des Konkurses bei der unterfertig-
ten königlichen Stelle einreichen.
Die Qualität des Tischtitels des Sekular-
Priesters, oder des ehemals angenommenen
Teligiosen= Standes, u. s. w. giebt eben so
wenig einen Grund der Zulassung als der
Ausschließung von dem Konkurse.
Innsbruck den 1. Februar 1811.
Königliches General= Kommissa=
riat des Inn -Kreises.
Freihr, von Lerchenfeld.
Rose.
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(Die Erledigung des Fruͤhmeß- Bentficlumb zu
Altenstadt betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch das Ableben des bisherigen Bene-
ficioten Kühne ist das Frühmeß = Benefi-
cium zu Alrenstadt erlediget worden:
dasselbe liegt im königlichen Landgerichte, und
Dekanate Feldkirch, Bisthume Briren und
in der Pfarrei Altenstadt, zu deren Auehilfe
in der Seelsorge dieses Beneficium gestiftet
ist; dessen jährliche Einkünfte belaufen sich
ungefähr auf gliofl. Die Bitewerber haben
ihre mit den vorschriftmässigen Zeugnissen be-
legte Suppliken binnen 4 Wochen anher ein-
zureichen.
Kempten am z4. Jäuuer 181I.
Königlicheo General= Kommisse-
riat des Iller-Kreises.
von Gropper, Direktor.
Wilhelim.
(Die Erledigung der Lokal-Kaplanei bei der
Allerheitigen Kirche in Hall betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Köncgs.
Die Kaplanei bei der Allerheiligen Kirche
zu Hall, respektive das dortige St. Leon-
hards Beneficium finder sich durch den Tod
des gewesenen Beneßciaten erlediget. Die
Verbindlichkeiten eines Kaplaus bestehen ein-
zig in der Abhaltung des täglichen Gottes-
dienstes, mit Ausnahme dreier Frei-Messen
in der Woche.
Das Einkommen besteht in 360 fl. Ge-
halt, und in einem Quartier: Aequivaleut
von 36 fl.