225
Individuen der ehemaligen Provinz Tirol,
welche sich um Expossturen, Kaplaneien, und
Ruratien bewerben wollen, deren Bestellung
widerruflich ist, und worauf weder Nomination
und Hräsentation, noch Investitur biaher
ausgeübr wurde, gewisse Seelsorge-Jahre
nicht bestimmt. Bei kleineren Kurat-Pfründen
hingegen, welche zwar keine Pfarreien
(ind, jedoch für beständig verliehen werden,
ist vorldufig zweijährige Seelsorge, zur
Erlangung einer Tfarrei aber sind fünf
Seelsorge= Jahre erfoderlich.
Alle Konkurs-Kandidaten müssen sich über
die gesezmäßige Vollendung ihrer Seudien
überhaupr, die seic drei Jahren neu geweihren
Priester aber, nach der erwähnten
ellerhöchsten Verordnung G. q- über die Vollendung
ihrer Studien auf inlándischen
Lehranstalten legitimiren, über ihre Sitten
und Verdienste ordentliche, verschlossene
Zrgnisse ihres Bischofes und Dekans, und
der königlichen Landgerichte, in deren Bezirke
sie die Seelsorge ausgeübt haben, beibringen,
und diese spätestens vierzehn Tage vor
Eröffnung des Konkurses bei der unterfertigten
königlichen Stelle einreichen.
Die Qualität des Tischtitels des Sekular-Priesters,
oder des ehemals angenommenen
Teligiosen= Standes, u. s. w. giebt eben so
wenig einen Grund der Zulassung als der
Ausschließung von dem Konkurse.
Innsbruck den 1. Februar 1811.
Königliches General= Kommissariat
des Inn -Kreises.
Freihr, von Lerchenfeld.
Rose.
—
226
(Die Erledigung des Fruͤhmeß- Bentficlumb zu
Altenstadt betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch das Ableben des bisherigen Beneficioten
Kühne ist das Frühmeß = Beneficium
zu Alrenstadt erlediget worden:
dasselbe liegt im königlichen Landgerichte, und
Dekanate Feldkirch, Bisthume Briren und
in der Pfarrei Altenstadt, zu deren Auehilfe
in der Seelsorge dieses Beneficium gestiftet
ist; dessen jährliche Einkünfte belaufen sich
ungefähr auf gliofl. Die Bitewerber haben
ihre mit den vorschriftmässigen Zeugnissen belegte
Suppliken binnen 4 Wochen anher einzureichen.
Kempten am z4. Jäuuer 181I.
Königlicheo General= Kommisseriat
des Iller-Kreises.
von Gropper, Direktor.
Wilhelim.
(Die Erledigung der Lokal-Kaplanei bei der
Allerheitigen Kirche in Hall betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Köncgs.
Die Kaplanei bei der Allerheiligen Kirche
zu Hall, respektive das dortige St. Leonhards
Beneficium finder sich durch den Tod
des gewesenen Beneßciaten erlediget. Die
Verbindlichkeiten eines Kaplaus bestehen einzig
in der Abhaltung des täglichen Gottesdienstes,
mit Ausnahme dreier Frei-Messen
in der Woche.
Das Einkommen besteht in 360 fl. Gehalt,
und in einem Quartier: Aequivaleut
von 36 fl.