Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Individuen  der  ehemaligen  Provinz  Tirol,
welche  sich  um  Expossturen,  Kaplaneien,  und
Ruratien  bewerben  wollen,  deren  Bestellung
widerruflich  ist,  und  worauf  weder  Nomination
  und  Hräsentation,  noch  Investitur  biaher
  ausgeübr  wurde,  gewisse  Seelsorge-Jahre
nicht  bestimmt.  Bei  kleineren  Kurat-Pfründen
  hingegen,  welche  zwar  keine  Pfarreien
(ind,  jedoch  für  beständig  verliehen  werden,
ist  vorldufig  zweijährige  Seelsorge,  zur
Erlangung  einer  Tfarrei  aber  sind  fünf
Seelsorge=  Jahre  erfoderlich.

Alle  Konkurs-Kandidaten  müssen  sich  über
die  gesezmäßige  Vollendung  ihrer  Seudien
überhaupr,  die  seic  drei  Jahren  neu  geweihren
  Priester  aber,  nach  der  erwähnten
ellerhöchsten  Verordnung  G.  q-  über  die  Vollendung
  ihrer  Studien  auf  inlándischen
Lehranstalten  legitimiren,  über  ihre  Sitten
  und  Verdienste  ordentliche,  verschlossene
Zrgnisse  ihres  Bischofes  und  Dekans,  und
der  königlichen  Landgerichte,  in  deren  Bezirke
  sie  die  Seelsorge  ausgeübt  haben,  beibringen,
  und  diese  spätestens  vierzehn  Tage  vor
Eröffnung  des  Konkurses  bei  der  unterfertigten
  königlichen  Stelle  einreichen.

Die  Qualität  des  Tischtitels  des  Sekular-Priesters,
  oder  des  ehemals  angenommenen
Teligiosen=  Standes,  u.  s.  w.  giebt  eben  so
wenig  einen  Grund  der  Zulassung  als  der
Ausschließung  von  dem  Konkurse.

Innsbruck  den  1.  Februar  1811.
Königliches  General=  Kommissariat

  des  Inn  -Kreises.

Freihr,  von  Lerchenfeld.
Rose.

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(Die  Erledigung  des  Fruͤhmeß-  Bentficlumb  zu
Altenstadt  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Durch  das  Ableben  des  bisherigen  Beneficioten
  Kühne  ist  das  Frühmeß  =  Beneficium
  zu  Alrenstadt  erlediget  worden:
dasselbe  liegt  im  königlichen  Landgerichte,  und
Dekanate  Feldkirch,  Bisthume  Briren  und
in  der  Pfarrei  Altenstadt,  zu  deren  Auehilfe
in  der  Seelsorge  dieses  Beneficium  gestiftet
ist;  dessen  jährliche  Einkünfte  belaufen  sich
ungefähr  auf  gliofl.  Die  Bitewerber  haben
ihre  mit  den  vorschriftmässigen  Zeugnissen  belegte
  Suppliken  binnen  4  Wochen  anher  einzureichen.


Kempten  am  z4.  Jäuuer  181I.
Königlicheo  General=  Kommisseriat
  des  Iller-Kreises.

von  Gropper,  Direktor.
Wilhelim.

 

(Die  Erledigung  der  Lokal-Kaplanei  bei  der
Allerheitigen  Kirche  in  Hall  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Köncgs.

Die  Kaplanei  bei  der  Allerheiligen  Kirche
zu  Hall,  respektive  das  dortige  St.  Leonhards
  Beneficium  finder  sich  durch  den  Tod
des  gewesenen  Beneßciaten  erlediget.  Die
Verbindlichkeiten  eines  Kaplaus  bestehen  einzig
  in  der  Abhaltung  des  täglichen  Gottesdienstes,
  mit  Ausnahme  dreier  Frei-Messen
in  der  Woche.

Das  Einkommen  besteht  in  360  fl.  Gehalt,
  und  in  einem  Quartier:  Aequivaleut
von  36  fl.