Werkvertrag *646—651
schlechtert oder unausführbar geworden, ohne daß ein Umstand mitgewirkt
hat, den der Unternehmer zu vertreten hat,“s) so kann
der Unternehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil
der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen
Auslagen verlangen.“)) Das gleiche gilt, wenn der Vertrag in
Gemäßheit des 8 643 aufgehoben wird.
Eine weitergehende Haftung des Bestellers wegen Verschuldens
bleibt unberührt.“")
§5 646. Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme
ausgeschlossen, so tritt in den Fällen der 88 638, 641,
644, 645 an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes.“)
§ 647. Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem
Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten
beweglichen Sachen des Bestellers, wenn fie bei der Herstellung oder
zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.)
5#4 Der Unternehmer eines, Bauwerkes oder eines einzelnen
Teiles eines Bauwerkes kann für seine Forderungen aus dem Vertrage
die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstücke
des Bestellers verlangen. Ist das Werk noch nicht vollendet, so
kann er die Einräumung der Sicherungshypothek für einen der geleisteten
Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und für die in der
Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.“,)
§ 649. Der Besteller““) kann bis zur Vollendung des Werkes
jederzeit den Vertrag kündigen.5o) Kündigt der Besteller, so ist der
Unternehmer berechtigt, die verein barte Vergütung
zu verlangen; er muß sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er
infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder
durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt
oder zu erwerben böswillig unterläßt.—)
§ 650. Ist dem Vertrag ein Kostenanschlag zu Grunde gelegt
worden, ohne daß der Unternehmer die Gewährf für die Richtigkeit
des Anschlags übernommen hat, und ergibt sich, daß das Werk
nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlags ausführbar
ist, so steht dem Unternehmer, wenn der Besteller den Vertrag aus diesem
Grunde kündigt, nur der in § 645 Abs. 1 bestimmte Anspruch zu.“2)
Ist eine solche üUberschreitung des Anschlags zuerwarten,
so hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich Anzeige
zu machen.s)
651. Verpflichtet sich der Unternehmer, das Werk aus einem
von zu beschaffenden Stoffe herzustellen,““) so hat er dem Besteller
die hergestellte Sache zu übergeben und das Eigentum an
der Sache zu verschaffen. Auf einen solchen Vertrag finden die
Vorschriften über den Kauf ?5) Anwendungz ist eine nicht vertretbare
Sache ) herzustellen, so treten an die Stelle des § 433, des § 446
Abs. 1 Satz 1 und der 88 447, 459, 460, 462 bis 464, 477 bis 479 die
Vorschriften über den Werkvertrag mit Ausnahme der
8§§ 647, 648.57)
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