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Quartiers- und Vorspanns-Kosten auf den
ganzen Kreis auf folgende Art statt finden
soll.
1) Als Verguͤtung einer vollstaͤndigen Tags-
Verpflegung eines Mannes, vom Unter-
offizier abwärts, einschließig des Nacht-
quartiers, werden 24 Kreuzer, und für die
Offziere dieser Saz so vielmal vergüter,
als die Zahl der ihnen regulatiomässig ge-
bührenden Porzionen beträgt.
2) Für die Vorspann bestehr die Vergütung
in 12 Krruzern für jede Stunde Weges
für jedes Pferd oder zwei Ochsen, in 4
Kreuzern für den Knecht, und 5 Kreuzern
für die Chaise, gleichfalls für jede Stunde.
3) Die erfoderliche Summe, welche sich aus
den am Schlusse jeden Monars zusammen
zustellenden und genau zu revidirenden Bor-
dereaur ergiebt, ist Uns unter Anlegung
der Berechnung anzuzeigen, worauf Wir
jedesmal deren Erhebung durch die Finanz-
behörde verfügen werden.
4) Um jedoch segleich ein ergiebiges Verlags-
Kapital zu erhalten, aus welchem vorläufig
die erarmten Bewohner der Etappen-Orte
mit Abschlagszahlungen unterstüzt werden
können, befehlen Wir, daß Unser General=
Kommissariat benehmlich mit den obern
Finanz-Behörden des Kreises eine Umlage
von 20 bis 25000 fl. nach dem Steuer-
fuße repartire, und deren unverzügliche Er-
hebung durch erstere eingeleitet werde.
Die Rechnungen, welche die Marsch-Sta-
zionen über die Verwendung der ihnen anzu-
weisenden Gelder mongtlich abzulegen haben,
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und welche einer strengen Neviskon zu unter-
werfen sind, hat Uns Unser General= Kom-
missartat des Main-Kreises nach Ablauf
jeden Quartals zur Einsicht und Bestäcigung
vorzulegen.
München den 12. Februar 1813.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
#Nuf# kbulglichen allerhöchsten Befehl
der General = Sekret##
Baumiller.
(Verlängerung des Zeltraumes zur Tilgung der
Kriegsschulden in dem ehemaligen Inn= und
ausruck-Viertel betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Da sich bei der Liquidazion der Kriegs-
Schulden des ehemaligen Inn= und Hauskuck-
Viertels, zu deren Abzahlung Wir den Zeit-
raum von fünf Jahren festgesezt haben, eine
grössere Summe als diejenige ergeben hat,
welche dem Uns vorgelegten Tilgungs-Plane
zum Grunde lag, Wir aber die dermal ange-
ordnete jährliche Kriegskosten= Umlage nicht
weiter zu erhöhen gesonnen sind, so genehmi-
gen Wir nach dem Antrage Unseres General-
Kommissarlats und der Finanz. Direkzion des
Salzach= Kreises vom 13. vorigen Monats,
daß der Zeitraum zur Kriegs-Schuldentilgung
von fünf auf sieben Jahre prolongirt werde.
München den 5. Februar 1913.
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kuglichen allerhöchsten Befehl
der General- Sekretaͤr
Baumuͤller.