Bekanntmachung.
Ao den Pressen des Buchdruckers Hübs chmann in-Minchen ist so eben erschienen: Re,
solvtrung der Preise aller Gette
idgattungen von Itel Sechzehntel odtt
Viertel bis zooo baierische Schaͤffel, welche mit 3 fl. pr. Schaͤffel beginnt, und von 5
zu 6 kr. fortschreitend, bis zu 50 fl. pr. Schaͤffel, sich erhebt. nebst einem Anhangr
von fuͤnf Resolvirungen uͤbet den Pre
is von a bis s kr. pr. Schaͤffel. Verfaßt von
Kaspar Sartori., expedirender Sekeetär der. königl. baler. General-Lotto: Administration.
Erklärung *
de5 Nuzenb und der Anwendung dieser Preis-
Resolvirung.
Dieses Werk, welches das Resultat einer mehr-
zährigen nüzlichen Verwendung der Erholungs=
Stunden des Verfassers ist, gewáhrt den Vortheil,
den Geldwerth aller Getreidgattungen vonder klein-
sten bis zur größten Quantitäkt, und von 3 fl. bis
50 fl. pr. Schäffel nach jedem Preise ohne viele
Mühe auf eine leichte und sichere Art zu fiunden.
Dasselbe ist gemäß der, durch die allerhdchste
Verordunng vom 238. Februar 1800 (Regierungs-
blatt Seite 473.) anbefohlen und bereits wirk-
lich ausgeführten allgemeineu Gleichstellung
der Gerrekdmaaße, im ganzen Kdnigreiche
brauchbar; vorzüglich aber für die Kbniglichen
MRechnungs-Kommissariate, N ter, Stiftungs-
um Kommnnal-Administrationen, und überhaupt
für alle mit einer Getreid-Verrechnung und deren
Revision beauftragte Kbnigl. und Ständische Be-
U#gsden und Aemter, dann Prvat-Grund= und
Zehentherren von dem entschiedendsten Nuzen, in-
dem es die jährliche individuelle Berechnung der
aus Grund= und Zehentherrlichen, dann
andern Rechten und Verträgen entsprin-
genden, und nach den veränderlichen Normalprei=
en abzuldsenden Renten an Gülten, Zehen-
ten, Bodenzinsen und dergleichen, welche
nach der eigenen Erfahtung des Verfassers, als
mehrjähriger Oberschreiber bei Kbnigl. Renrämtern,
ohne dieser Resololrung mit einer bedeutenden
Mühe und Zeitaufu#nd verbunden ist, und bei
aller Aufmerksamkeit selten von Irrungen, die ent-
weder dem Beamten oder dem Jahlpflichtigen zum
Nachtheil gereichen, gewdhnlich aber zu Unannehm-
lichkeiten Anlaß geben, befreit ill, auf eine mdg-
lichst schnelle Art beförderk, erleiddltert, ond vor
RKalkulfehlern sichert. —
Von nicht geringeren Vortheil ist dieses Werk
auch fuͤr die Kbnigl. Pfarrer, Benefiziaten,
Expositi 2c., welche Oekonomien und Getreid=
dienste als Widdum zu administriren haben. Selbst
zu den aufzustellenden Pfarr-Fassionen, welche
vermdg allirhdchster Verordnung vom 6. Dezember
1311 verfißt werden müssen, leistet dieses Werk
den wesentlichsten Dienst. "
Jenen buͤrgerlichen Gewerben, welche ihre Er-
zugniße aus dleser oder jener Getreidgattung fa-
kriziren, und zu diesem Behufe jährlich beträchtli-
be Cinkälfe in diesem Artikel zu machen haben,
eis: Bierbräuer, Bäcker, Mühler, Mek-
ler, Brantweinbrenner, Stärkemacher
1. d. gl. verschaffen diese Tabellen die vorsäcglichste
Erleichterung in Vollführung ihrer häuölichen
dekonomie
Dem Landmann besonders, der nicht selten im
Rechnen wenig geübt ist, kann eine so nusgedehnte
Freis-Resolvirung nicht anders als sehr erwünscht
syn; sie sezt ihn in den Staud, seine Gült und
SIhenrschuldigkeit rc. 2c. nach den Normalpreisen
atgenblicklich mit aller Genauigkeit zu finden, und
sch beim Verkaufe seiner entbehrlichen Vorräthe
egen Irrungen und Uebervortheilungen zu sichern.
Die Anwendung dieser Resolvirung ist so eln-
fad, daß sie von Jedermann, auch ohne Erki4rung
leickt begriffen werden kann.
Steht der Preis gerade zu drei oder noch meb-
rer#en Gulden pr. Schäffel, oder zu 0, 12, 16, 24,
30, 30, 42, 48, 54 kr. und darüber, 6"6 findet man
für eden dieser Preise eine eigene Reso rirung: man
dar also nur die Einschlägige von dlesen Resolol-
runzen aufsuchen, so wird man die Frage Uüber den
Berrag einer gegebenen Getreid-Quantität entweder
schos beantwortet finden, oder denselben durch Zu-
sammenstellung einiger Süäze sich selbst leicht beant-
werten kdnnen. Folgende Beispiele machen das
Verfahren anschaulich
Euchtman den Verraz von 20 Schäffel 3 Mezen
3u 18 fl. 0 kr. pr. Schäffel, so schlage man dle
Resolvirung dieses Preises auf, suche in dieser die
bemerkte Quantität Gekreid, und man wird fiu-
den, daß derselbe in 370 fl. 15 kr. bestehe.