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Formular. (Zu g. 4. Seite 795.)
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9t H(nar Strafen.
Bekanntmachungen.
(Die oberste Leitung der Geschäfte bei den Ministerien
der auSwärtigen Angelegenheiten,
der Finanzen und des Innern, während der
Abwesenheit Seiner Majestät des Königs.)
Seine Masjestät der König haben bei
Allerhöchstihrer Abreise nach Baaden, und
während des Aufenthalts alldort, die oberste
beitung der Geschäfte bei den Ministerien
der auswärtigen Angelegenheiten, der Finanzen
und des Innern dem königlichen geheimen
Staate= und Konferenz-Minister,
Grasen von Montgelas, in ler Art
wiederholt übertragen, daß derselbe ermächtiget
seyn solle, die sonst von Allerhöchstihnen
unmittelbar zu unterzeichnenden Ausfertigungen
in allen Fällen, welche nicht
Allerhöchstihre besondere Genehmigung ersodern,
aus königlicher Speztal-Vollmacht
zu unterzeichnen.
München den à4. Juni 1813.
(Die oberste Leitung der Gescháfte des Justig--Ministerium,
während der Abwesenheit Seis
ner Majestät des Kbnigs.
Seine Majestät der König haben mittels
Kabiners-Schreiben vom 24. d. M.
Allerhöchstihren geheimen Staats und Konferenz=
Minister, Grafen von Reigersberg,
den Auftrag ertheilt, die oberste
beitung aller während Höchstihrer Abwesenheit
vorkommenden Geschäfte des Justiz=Ministerium
fortwährend zu besorgen, die