Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

 

 

 

 

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Formular.  (Zu  g.  4.  Seite  795.)
1#—
Numerh  Vor-  und  5  483  Des
des  *  z  z  E  Gefangenen
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3  Wohnort  Gefangenen.  nbmb  7-“  2  SSe  eeeb  IIVl
.  —  z  S  tene  Disziobli-Manuals.Gefangenen,
  9t  H(nar  Strafen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachungen.

 

(Die  oberste  Leitung  der  Geschäfte  bei  den  Ministerien
  der  auSwärtigen  Angelegenheiten,
der  Finanzen  und  des  Innern,  während  der
Abwesenheit  Seiner  Majestät  des  Königs.)
Seine  Masjestät  der  König  haben  bei

Allerhöchstihrer  Abreise  nach  Baaden,  und

während  des  Aufenthalts  alldort,  die  oberste

beitung  der  Geschäfte  bei  den  Ministerien
der  auswärtigen  Angelegenheiten,  der  Finanzen
  und  des  Innern  dem  königlichen  geheimen
  Staate=  und  Konferenz-Minister,

Grasen  von  Montgelas,  in  ler  Art

wiederholt  übertragen,  daß  derselbe  ermächtiget

  seyn  solle,  die  sonst  von  Allerhöchstihnen
  unmittelbar  zu  unterzeichnenden  Ausfertigungen

  in  allen  Fällen,  welche  nicht
Allerhöchstihre  besondere  Genehmigung  ersodern,
  aus  königlicher  Speztal-Vollmacht
  zu  unterzeichnen.

München  den  à4.  Juni  1813.

 

(Die  oberste  Leitung  der  Gescháfte  des  Justig--Ministerium,
  während  der  Abwesenheit  Seis
ner  Majestät  des  Kbnigs.

Seine  Majestät  der  König  haben  mittels
  Kabiners-Schreiben  vom  24.  d.  M.
Allerhöchstihren  geheimen  Staats  und  Konferenz=
  Minister,  Grafen  von  Reigersberg,
  den  Auftrag  ertheilt,  die  oberste
beitung  aller  während  Höchstihrer  Abwesenheit
  vorkommenden  Geschäfte  des  Justiz=Ministerium
  fortwährend  zu  besorgen,  die