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richts gleichen Namens im Unter-Donau-
Kreise gegen den dortigen Bindermeister,
Mathias Goldinger wegen Weinhandels.
4) Der Rekurs der Kleinbegüterten zu
Unterparksterten, Landgerichte Straubing im
Unter: Donaukreise wegen Gemeindegründe-
Theilung.
5) Der Rekurs des Georg Loichinger
zu Hörmannedorf, Lhandgeriches Straubing
im Unter-Donaukreise gegen Josexh Sol-
linger zu Polling wegen der Befugniß zur
Donau= Ueberfahrt.
6) Der Rekurs des Konrad Kühn,
Schiffmannes zu Berlingen in der Schweiz
wegen Maurdefraudazion.
:) Der Rekurs der Greßbegüterten zu
Niederhofen, Kohl, und Oberhöchstadt Land-
gerichts Weissenburg im Ober-Donaukreise
gegen die dortigen Kleingütler und beerhäusler
wegen Theilnahme der lezteren an den Ge-
meinde, Rechten wurde, als nicht zum kö-
niglichen geheimen Rathe geeignet, an das
königliche Ministerium des Innern gegeben.
In der Sizung am 38. Juli:
1) Der Rekurs des Tafernwirthes Bach-
majer zu Allertshausen gegen den Wirth
Andreas Hök zu Unterkienberg, Landgerichts
Freising im Isar Kreise wegen Musik= und
Kegelbahn= Haltens.
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2) Der Rekurs der Juden-Gemelnde zu
Ottensoos Landgerichts Lauf im Rezat= Kreise
gegen die christliche Gemeinde allda wegen
Gemeindegründe Vertheilung.
5) Der Rekurs des Grasen von odron
zu Haag im Isar-Kreise gegen die dorrige
Gemeinde wegen Gründe Vertheilung.
4) Der Rekurs des Müllers Mathias
Kuminger zu Selboldsdorf, Landge-
richts Traunstein im Salzach: Kreise wegen
Brodverkaufs, wurde als nicht zum könig-
lichen geheimen Rathe geeignet an das Mi-
nisterium des Innern zur Entscheldung ge-
geben.
Zivtl-Verdienstmedaille-Ver-
leihung.
Auf den Bericht des königlichen General=
Kommissariats des Regenkreises vom 5. April
l. J. in Betreff der Belohnung für die im
Jahre 1800 im Militärspitale sich erworbe-
nen Verdienste der Doktoren Ketterling,
Kan stadt und Danzer zu Regensburg,
haben Seine königliche Majestät in Erw#“
gung der von den genannten Individnen im
Jahre 1800 bei dem Militärspitale zu Re-
gensburg in Unterstüzung der kranken und
verwundeten Krieger ausgezeichnet geleisteten
Dienste sich allergnddigst bewogen gefunden,
jedem derselben die goldene Zivil-Verdienst-
medaille zu verleihen.
In den ersten Abdrücken des vorhergehenden Stücks sind die Selrenzahlen unrichtig; auf diese
Verschicdenhrit wird in dem Register die geeignete Rücksicht genommen werden.