Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierter Jahrgang. 1888. (29)

Die  Österreichisch-Ungarische  Monarchie.  (Februar  16.  u.  folgende  Tage.)  231

der  als  allgemeine  Grundsätze  im  Gesetze  bezeichneten  Bestimmungen  vorbehalten
  bleiben:  die  Erlassung  aller  gesetzlichen  Bestimmuugen  zur  Errichtung,
Einrichtung,  Leitung  und  Beausfsichtigung  der  öffentlichen  und  privaten  allgemeinen
  Volksschulen  und  Bürgerschulen,  der  Kindergärten  und  gewerblichen
Fach-  und  Fortbildungsschulen,  der  Lehrer-Bildungsanstalten:  die  Feststellung
der  Bestimmungen  über  die  Schul=  und  Unterrichts-Ordnung,  Zulässigkeit  der
Lehr=  und  Lernmittel,  Besorgung  des  Religions-Unterrichtes,  über  den  Schulbesuch
  der  öffentlichen  Volksschulen,  über  Befähigung  zum  Lehramte,  Fortbildung
  und  Rechtsverhältnisse  der  Lehrer;  die  Feststellung  des  für  das
gesamte  Volksschulwesen  notwendigen  Aufwandes  und  der  Art  und  Weise
seiner  Bedeckung,  der  Schulverwaltungs=  und  Aufsichtsorgane,  ihres  Wirkunngskreises
  und  ihrer  Zusammensetzung.

16.  Februar  und  folgende  Tage.  (Kroatien.)  Zu  dem  bevorstehenden
  50 jährigen  Priesterjubiläum  des  Bischofs  Stroßmayer
  von  Diakovar  sandten  eine  große  Anzahl  slawischer  Abgeordneter
  des  österreichischen  Reichsrats  an  denselben  eine  von  dem
Slowenen  Vitezic  verfaßte  Adresse,  in  welcher  sie  „den  hochherzigen
Apostel  des  erhabenen  Gedankens  der  Vereinigung  der  Serben  und
Kroaten,  den  Stolz  der  ganzen  slawischen  Welt“  beglückwünschen.

Der  Bischof  antwortet  in  einem  Telegramm,  in  dem  er
Gottes  Segen  für  die  Ausführung  „unserer"  edlen  und  gerechten
Absichten  und  Bestrebungen  erfleht.

Im  Prager  Stadtverordnetenkollegium  beantragt  der  Stadtrat
  die  Ernennung  Stroßmayers  zum  Ehrenbürger  von  Prag,  wobei
  der  Bürgermeister  eine  Gedächtnisrede  auf  den  jüngst  verstorbenen
  slawischen  Agitator,  Priester  Hurban,  hält,  doch  wird  dieser
Beschluß  von  der  Statthalterei  nicht  genehmigt,  da  der  Bischof  nicht
österreichischer  Untertan  sei.  In  Untersteiermark  und  Krain  werden
bei  dieser  Gelegenheit  zahlreiche  Kundgebungen  des  niedern  Klerus
zu  Gunsten  der  slawischen  Liturgie  veranstaltet.

Diese  Kundgebungen  rufen  in  der  ungarischen  Presse  gereizte  Erörterungen
  hervor.  Das  Regierungsblatt  „Nemzet“  meint,  der  Schritt  der
maßgebenden  österreichischen  Parlamentarier  bedeute  so  viel,  daß  sie  die  Konstituierung
  eines  südslawischen  Reiches  zum  Schaden  des  Stephansreiches  und
der  gegenwärtigen  verfassungsmäßigen  Organisation  der  Monarchie  wünschen.
Gegen  eine  solche  Auffassung  besitze  Ungarn  ein  Recht  der  Bemängelung,
denn  sie  sei  vollständig  unvereinbar  sowohl  mit  den  politischen  Aufgaben,
wie  mit  den  konstitutionellen  Pflichten  einer  auf  dem  Dualismus  fußenden
österreichischen  Parlaments-Majorität.  Wer  den  Dualismus  akzeptiert  und
dennoch  die  südslawischen  Aspirationen  als  nützliche  Bestrebung  bezeichnet,
der  wünscht  zwei  einander  ausschließende  Dinge  und  erweckt  die  Vermutung,
daß  eine  der  beiden  Ansichten  nur  zur  Maske  dient  oder  daß  mit  ihr  Komödie
  getrieben  wird;  wenn  die  österreichischen  Parlamentarier  die  großkroatischen
Träume  billigen,  ihnen  Erfolg  wünschen,  die  Union  der  Kroaten  und  Serben
verhimmeln,  so  verlassen  sie,  wenn  diese  Empfindungen  ernste  sind,  tatsächlich
  den  Boden  des  Dualismus,  und  alle  ihre  gegenteiligen  Versicherungen
erscheinen  als  unernst.  Für  solche  Aspirationen  kann  kein  Raum  sein  im