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29 Instituzionen des gesammten Rechts, oder
Enzyklopaͤdie der in den teutschen Laͤndern
geltenden Rechte.
Professor Hufeland, nach der zweiten
Auflage seines Lehrbuchs, taͤglich von 9 bis
10 Uhr.
Instituzionen des rdmischen Rechts.
Professor von Krüll, nach Waldeck,
in noch zu bestimmenden Stunden.
35) Pandekten des rdmischen Rechts.
Professor von Krüll, nach eigenem Leit-
saden, täglich von — lo und 5—6 Uhr.
4) Geschichte des rômischen Rechts.
Professor Huseland, nach seinem behe-
buche, täglich von 11 — 12 Uhr.
5) Kriminalrecht.
Professor Mittermaier, nach dem
Strafgesezbuche für das Königreich Baiern,
wochentlich fünmal, von 11 — bis 12 Uhr.
6) Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten.
Professor Andres, taglich von 1—5 Uhr-
7) Baierisches Staatsrecht oder Staatöverfassung
und Staatéverwoltung des Kdnigreichs Baiern.
Professor von Hellersberg, nach dem
Handduche, täglich von r1 — 1z Uhr.
83) Beierisches Privatrecht.
Professor von Krüll, nach dem Gesez-
buche und eigenem Handbuche (III. Theil
Landshut 1803.), in noch zu bestimmenden
Seunden.)
0) Handelörecht.
Drofessor von Moshamm, nach eige-
nem Hlane.
10) Wechselrecht.
Hrofessor von Moshamm, nach der
zweiten Auflage seines Lehrbuches.
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11) Baieelsches Bergrecht.
Professor von Hellersberg, nach der
Bergordnung und den Verordnungen, in
noch zu bestimmenden Stunden.
12) Kriminalprozeß Cden gemeinen und
baierischen.
Professor Mcermate, nach dem
Strafgesezbuche und seinem Handbuche des
peinlichen Prozesses, wöchenelich dreimal.
15) Ueber bürgerlichen Prozeß (den gemeinen
und baierischen).
Professor Mittermaier, nach dem Ge-
sezbuche, täglich von 8—9 Uhr.
14) Theorie des baierischen Zioilprozesses.
Professor von Krüll, nach dem Gesez-
buche und mit beständiger Rücksicht auf die
neuesten den Geschäftsgang betreffenden or-
ganischen Edikte, wöchentlich viermal, von
2 — 3 Uhr.
15) Processuale practicum und über den baie-
rischen Geschäftögang, nach den bestehenden
Gesezen.
Professor von Krüll, wöchenelich zweie
mal, von 2 — 3 Uhr.
% Processuale practicum, mit Anleitung zu
allen Arten gerichtlicher Geschaͤfte und mit
Uebungen.
Professor Mittermaier, woͤchentlich
dreimal.
C. Kameralwissenschaften.
1) Enzyklopaͤdie der Staats- und Kameral-
Wissenschaften.
Professor von Moshamm, in den er-
sten vier Wochen des Semesters, von le
bis 11 Uhr.