Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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29  Instituzionen  des  gesammten  Rechts,  oder

Enzyklopaͤdie  der  in  den  teutschen  Laͤndern

geltenden  Rechte.

Professor  Hufeland,  nach  der  zweiten
Auflage  seines  Lehrbuchs,  taͤglich  von  9  bis
10  Uhr.

Instituzionen  des  rdmischen  Rechts.

Professor  von  Krüll,  nach  Waldeck,
in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.

35)  Pandekten  des  rdmischen  Rechts.

Professor  von  Krüll,  nach  eigenem  Leitsaden,

  täglich  von  —  lo  und  5—6  Uhr.

4)  Geschichte  des  rômischen  Rechts.

Professor  Huseland,  nach  seinem  behebuche,
  täglich  von  11  —  12  Uhr.

5)  Kriminalrecht.

Professor  Mittermaier,  nach  dem
Strafgesezbuche  für  das  Königreich  Baiern,
wochentlich  fünmal,  von  11  —  bis  12  Uhr.
6)  Kirchenrecht  der  Katholiken  und  Protestanten.

Professor  Andres,  taglich  von  1—5  Uhr-7)
  Baierisches  Staatsrecht  oder  Staatöverfassung

und  Staatéverwoltung  des  Kdnigreichs  Baiern.

Professor  von  Hellersberg,  nach  dem
Handduche,  täglich  von  r1  —  1z  Uhr.

83)  Beierisches  Privatrecht.

Professor  von  Krüll,  nach  dem  Gesezbuche
  und  eigenem  Handbuche  (III.  Theil
Landshut  1803.),  in  noch  zu  bestimmenden
Seunden.)

0)  Handelörecht.

Drofessor  von  Moshamm,  nach  eigenem
  Hlane.

10)  Wechselrecht.

Hrofessor  von  Moshamm,  nach  der
zweiten  Auflage  seines  Lehrbuches.

 

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11)  Baieelsches  Bergrecht.
Professor  von  Hellersberg,  nach  der

Bergordnung  und  den  Verordnungen,  in

noch  zu  bestimmenden  Stunden.

12)  Kriminalprozeß  Cden  gemeinen  und
baierischen.
Professor  Mcermate,  nach  dem

Strafgesezbuche  und  seinem  Handbuche  des

peinlichen  Prozesses,  wöchenelich  dreimal.

15)  Ueber  bürgerlichen  Prozeß  (den  gemeinen

und  baierischen).

Professor  Mittermaier,  nach  dem  Gesezbuche,
  täglich  von  8—9  Uhr.

14)  Theorie  des  baierischen  Zioilprozesses.

Professor  von  Krüll,  nach  dem  Gesezbuche
  und  mit  beständiger  Rücksicht  auf  die
neuesten  den  Geschäftsgang  betreffenden  organischen
  Edikte,  wöchentlich  viermal,  von

2  —  3  Uhr.

15)  Processuale  practicum  und  über  den  baierischen
  Geschäftögang,  nach  den  bestehenden
Gesezen.

Professor  von  Krüll,  wöchenelich  zweie
mal,  von  2  —  3  Uhr.

%  Processuale  practicum,  mit  Anleitung  zu
allen  Arten  gerichtlicher  Geschaͤfte  und  mit
Uebungen.

Professor  Mittermaier,  woͤchentlich
dreimal.

C.  Kameralwissenschaften.
1)  Enzyklopaͤdie  der  Staats-  und  Kameral-Wissenschaften.

Professor  von  Moshamm,  in  den  ersten
  vier  Wochen  des  Semesters,  von  le
bis  11  Uhr.