Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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4) Die Fertigung elnes neuen Choral= 
Buches haben Wir bereits angeordnet, und 
sind bis zu dessen Erscheinung die biseher 
üblichen beizubehalten. « 
Wir versehen Uns zu Unsern protestan- 
tischen Dekanaten und Pfarraͤmtern, daß 
sie einem so wesentlichen Theile des oͤf- 
fentlichen Kultus ihre ganze Aufmerksam- 
keit widmen, und die Einführung dieses 
Gesangbuches zu immer mehrerer Beför- 
derung einer ucht christlichen Erbauung mit 
gllen ihren zu Gebote sstehenden Mitteln 
unterstuͤzen werden. Und damit Wir in 
beständiger Kenntniß von dem Gedeihen die- 
ser wichtigen Angelegenheit bleiben, so ha- 
ben die Pfarrämter in ihren Jahresberich- 
len den Fortgang der Gesangbucho Ein, 
führung nicht zu übergehen, deren Resul= 
tate Unsere General Dekanate Uns beim 
Jahresschlusse vorzulegen haben. 
Wir lassen diese Verordnung durch das 
Regicrungsblatt zur allgemeinen Kenntnip 
bringen. 
München den 26. Februar 1315. 
Ans 
Seiner Majestät des Königs Spezial Vollmacht. 
Graf von Montgelas. 
Auf königlichen allerhöchsten Befehl 
der Geueral Sekretar 
F. von Kobell. 
  
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Die von dem Ober Appellaz'onsgerichte des Koͤ 
nigreiches, dann von den Appellazions= und 
andern Gerichten II. Iustanz im Jahre 131) 
geleisteten Arbeiten betresffend.) 
Ministerium der Justiz. 
Aus Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Die summarischen Uebersichten über die 
bei den obern Gerichtshöfen des Königrei- 
ches im Jahre 1814 im Gebiete der bür- 
gerlichen und strafgerichtlichen Rechtspflege 
Feleisteten Arbeiten werden in nachfolgenden 
vier Tabellen zur Kenntniß des Publikums 
gebracht. Obschon eine Vergleichung der Re- 
sultate des Jahres 1814 mit den des vor- 
hergehenden niche wohl statt finden kann, 
weil die Beiträge, welche der Innkreis für 
ein ganzes Jahr, und ein bedeutender Theil 
des Illerkreises für ein Semester dazu ga- 
ben, in den Summarien der Aulagen C. 
und D. ausgefallen sind, so ist doch aus 
der Menge der verhandelten und entschiede- 
nen Zivil Rechtsstreite, und aus der Arbeits- 
masse in Strafsachen offenbar, daß die Mit- 
Flieder dieser Tribunéle unausgesezte Thätig= 
keit, und große Anstrengung verwenden muß- 
ten, um diesen Zustand der Justizverwal- 
tung herbeizuführen. Von der geringen Anzahl 
unerledigter Spruchakten sind, dußerst we- 
nige aus dem II. und III. Quarkale abgerechner, 
die übrigen im IV. eingelaufen, und älter keine. 
Ueber verzögertes Recht sind selten gegrün-
	        
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