Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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Koͤniglich-Baierisches 
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Regierungsblatt. 
  
— 
Ul. Stück. München, Mittwoch den 34. Jäanner 1816. 
  
Bekanntmachungen. 
(Den Zustand der Pensions Anstalt für die Witt- 
wen und Waisen der Advokaten des König- 
reichs betreffend.) 
Ministerium der Justiz. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Nechdem die Rechmung über die Einnahme 
und Ausgabe der Central Pensions Anstalt fuͤr 
die Wittwen und Waisen der Advokaten des 
Königreichs für das Jahr 18./ von dem ober- 
sten Rechnungshofe geprüft und genehmiger 
worden ist, so werden nunmehr die sich dar- 
aus ergebenden Resultate, so weit ste zur Be- 
urtheilung der dermaligen Kräfte und Lasten 
des Institurs dienen, öffentlich dargelegk. 
Nach dem RechnungsAbschlusse stellt sich 
der Vermögensbestand dieser Wohlthätigkeits= 
Anstalt am Ende des Etars Jahres 1874 auf 
solgende Weise dar: 
a) Aktiv Kapitalien l06770 fl. — kr. 
b) Disponible Baarschaft 2968 7 31 
c) Aktiv Ausstände 360 56 
das Vermäögen berrug also 
im Ganzen . . 110099 fl. 195 kr. 
woͤraus sich dann in Vergleichung mit der 
Bekanntmachung vom 20. Juni vorigen Jah- 
res (Regierungsbl. vom Jahre 1815, Stuͤck 
XXVII., Seite 506.) ergiebt, daß im Laufe 
des verflossenen Etats Jahres die Summe der 
AltivKapitalien um 7960 fl. — jene des gan- 
zen Vermoͤgens aber um 10278 fl. 263 kr. 
vermehrt worden ist. Der oben erwaͤhnte 
Kapital Fond bildet sich 
a)us 70 Ewiggeld Kapitalien im Betrage 
von 3368100 fl. 
b) aus 4 Hypothek Kapltalien von 64oo fl. 
) aus 11 königl. baier. Staars= 
Obligarionen vo 
d) aus 31 königl. baier. Staats= 
Lotterie AnlehensLoosen von 
1360 fl. 
15500 fl. 
Zusammen 10677o fl. 
Ein Theil dieser Kapitalien im Betrage 
von 16460 fl. ist zu 4 Prozent, die uͤbrigen 
90310 fl. zu 5 Prozent Zinsen angelegt, so 
baß solche jaͤhrlich eine Summe von 5171 fl. 
54 kr. abwerfen. 
Die Eintritts Gebuͤhren und die von den 
sich verehelichenden Mitgliedern zu erlegenden 
Kompletiven betrugen im verslossenen Jahre 
zusammen 2300 fl., und die ordentlichen 
(3.)
	        
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