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nach Christi Geburt Eintausend achthun-
dert und sechszehn, Unserter koͤniglichen Re-
gierung im Eilften.
(1. 8.)
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerboͤchsten Befehl
der GeneralSekretaͤr
von Baumuͤller.
Bekanntmachungen.
Privile gäum
für
den Hofwagner Lankensberger, wegen Er-
findung eines neuen Riebs des Vorder-
wagens.
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nachdem Uns die Bitte vorgelegt wor-
den ist, dem Hofwagner Georg Lankens=
berger hieselbst für seinen neu erfundenen
Rieb des Vorderwagens an Chaisen und
Reisewägen, der keines sogenannren Schei-
bengestelles bedürse, und ohne Verlust an
Raum die Wagen sehr verkürze, ein aus-
schließendes Privilegium zu bewilligen, und
Unsere Akademie der Wissenschaften dieses
Gesuch, nach ndherer Prüfung der Sache
zur Willfahrung begutachtet hat; so erthei-
len Wir hiemtt dem gedachten Hofwagner-
meister das gebetene Privilegium auf zehn
Jahre, und wollen, und gebleten hiernach,
daß Jedermann sich enehalten soll, ohne
des Erfinders Einwilligung die beschriebene
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Art von Wagen in welcher Form es auch
sepn möge, in Unserm Kentgreiche zu ver-
fertigen, nachzumachen und zu verkaufen,
bei Vermeidung einer Geldbuße von hun-
dert Dukaten, halb für Unser königliches
Aerar, halb für den Besizer dieses Privile=
Jiums; Alles dieses jedoch unbeschadet den
allenfallsigen Rechten Dritter, und insbe-
sondere derjenigen, welche sich als frühere
Eefinder ausweisen könnten, eder die Er-
findung selbst wesentlich verbessern würden.
Gegeben in Unserer Haupt= und Rest-
denzstadt München den s5. Mai 1810.
Max Joseph.
Graf von Monegelas.
Auf kbniglichen allerhöchsten Befehl
der General Sekretä#
F. v. Kobell.
Privilegium
uͤr
den Salinen Rath von Reichenbach, wegen
neu erfundener WagenFedern.
Wir Marimilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nachdem Uns der Salinen Rath G. von
Reichenbach für eine von ihm gemachte
neue Ersindung geschlossener ringförmiger
Wagzen Federn, um ein Privileginm geberen,
und Unsere Akademie der Wissenschafeen
dieses Gesuch, nach näherer Prüfung der
Sache, zur Willfahrung begutachtet hat;
so ertheilen Wir hiemit dem benannten Sa-
linen Rathe ein ausschließendes Privilegium
auf zehn Jahre, und wollen und gebieten