361
Familien im Lanbgerichee Neuburg an der
Donau begreifen.
Mänchen den 20. Aoril 1816.
(Ortsgeribt Tagmersheim.)
Die verwitewete Gräfin von Pesta-
lozza bildet aus den Patrimonialgerichten
Tagmersheim und Emskeim im könig-
lichen Landgerichte Monheim folgendermaßen
das Ortsgericht Tagmersheim. Daeselbe
wird neben dem eben genannten Gerichtssize
die Orte Blosenau, Uebersfeld und
Emskeim mie alo ständigen Gerichtssas
sen enthalten.
München den 10. April 1816.
Im JIsarkreise:
(Ortsgericht Wolfersdorf.)
Der königliche General Kommissär Graf
von Lodron bildet sein bisheriges Paeri,
monialgericht Wolfersdorf im dandges
richte Moosburg folgendermaßen in ein
Orrsgericht. Dasselbe wird in den Or-
ten Wolfersdorf und Billingshof
44 behauste Familien begreifen.
München den 17. April 1816.
Umlagen.
Im Mainkreise.
Die unterm 3. Februar l. J. bewilligte
Umlage zur Befriedigung des Schultheißen
Georg Eink zu Wernsdorf für die im
Jahre 1310 in das dortige Fourage Magazin
gelieferten Naturalien, wird auf jene 48# fl.
362
324 kr. ausgedehnt, welche fuͤr Magazins-
Auslagen, Miethzinsen und Tagloͤhner ruͤck-
staͤndig sind.
Muͤnchen den 5. April 1316.
Im Landgerichte Rehan.)
Die im Landgerichte Rehau 1873 err
laufenen Relais Chaisenbeschädigungs= und
Estaffettenkosten, im Betrage von 270 fl.
6 kr., werden durch eine von jedem Krlegs-
hofe mie 2 fl. rot kr. zu erhebende Umlage
getilgt; dagegen die bereits genehmigeen
167 fl. 38 kr. als Entschäádigung für die
Gemeinden bei der allgemeinen Peräquation
zur Liquidation kommen sollen, da sich die
sämtlichen Gemeindeglieder hierzu aus eigenem
freien Willen erklärt haben.
München den 15. Mai 1816.
Im Nezatkreise.
In der Stadt Lauf.)
Rachdem sich die Gemeinde der Stadt
Lauf sceiwillig erboren hat, ihre vom
Monate September 1814 bis October 18145
getragenen Quartierskosten unter sich auszu-
gleichen, so genehmigen Seine königliche
Masestät diese Ausgleichung, und bewilligen
demnach, daß zur Tilgung der richtig bereche
neten Ausgleichung“ Summe von 3100 fl.
47 kr. eine Umlage von 50 kr. 1 # pf. von
jedem ordindren Stenergulden der Stadt
Lauf erhoben werde.
München den 15. April 1816.