Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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nen LandAnlehens noch nicht vorgenommen 
werden kann; so werden in Folge einer al- 
lerhöchsten Entschließung Seiner königli- 
chen Majestät vom 10. November v. J. 
zu den Obligationen dieses Anlehens neue 
Zins Coupons ausgesertiget, und hierüber, 
nachdem die nöthigen Vorarbeiten hinläng- 
lich vorgerückt sind, nunmehr nachfolgende 
Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß 
gebracht. 
I. Die neuen Zins Coupons werden 
wieder auf sechs Jahre, nämlich bis zum 
1. September 1821 und 1. Februar 18232. 
ausgefertiget. 
2. Die nachbenannten toniglichen Staats- 
Schuldentilgungs Kassen sind mit der Zu- 
theilung der neuen Zins Coupons an die 
Obligationen Inhaber, je nach Werschieden- 
heit der Kassen, von welchen die Obliga- 
rionen ursprünglich ausgegeben werden, be- 
auftragt; nämlich 
Die Schulden- 
Tilgunge Lase für die Obligationen des 
in 
Maint 
Pegniztt 
Rezat-. . ... 
(Nab- und 
(Regen 
Unter Donau 
(Alemühl und 
(Ober Donauc 
(Lechz und 
(Iller 
(Isar= und 
(Salzach 
dereeeoral ccartn 
Kasse 
Bamberg 
Muͤrnberg. 
Ansbach 
Regensburg 
Passau 
Eichstdde 
  
Kreises 
Augsburg 
München 
Haupt Kasse 
München. 
  
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3. Die Obligationen Inhaber haben sich, 
je nachdem ihre Obligationen auf den ei- 
nen oder andern Kreis oder die Central" 
Staats Kasse lauten, an die hiefür nun- 
mehr nach vorstehender Gegenüberstellung 
eintretende Schuldentilgungs Kasse persône 
lich oder durch Geschäftsträger zu wen- 
den, daselbst die Obligationen vorzulegen, 
und die neuen Zins Coupons in Empfang 
zu nehmen; z. B. Wer Obligationen des 
ehemaligen Pegnizkreises besitzt, muß sich 
an die Schuldentilgungs Kasse in Nürn= 
berg wenden. 
4. Die Gemeinden, und diejenigen Pei- 
vaten, welche ihre bei Erhebung des An- 
lehens von den Perceptions Aemtern erhal- 
tenen Obligationen noch besitzen, können 
dieselben durch die königlichen Polizeibe= 
hörden zur Erlangung der neuen Zins Cou- 
pons an die einschlägige Schuldentilgungs= 
Kasse senden lassen; nach ausdrückli- 
chem Inhalte der allerhöchsten Entschlies- 
sung vom ro. November v. J. haben die 
königlichen Polizeibehörden diese Einsen- 
dung für ihre Bezirke als Dienst Sache zu 
besorgen. 
§. Bei der Zutheilung der neuen Zins- 
Coupons werden die Obligationen zum Be- 
weise der geschehenen Zutheilung von der 
Schuldentilgungs Kasse mit einem neuen 
Numer versehen, welcher unter oder ne- 
ben den bisherigen mit unterscheidender 
Dinte gesetzt wird. Der biesherige Nu-
	        
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