Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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Lehr Gelds Beitrag zweier verwißten 
Soldaten Söhne, oder, im Falle diese 
nicht vorhanden sind, für verstümmelte 
Soldaten gewidmet. 
Die ganze Verhandlung über diese 
Verwendung des dargebrachten Karitals 
wurde, unter näherer Eröffnung der von 
dem benannten Kreisrathe deswegen getrof- 
senen Bestimmungen, dem 11. inien In- 
fanterie Regimente übertragen. 
Welches hiermit zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht wird. 
München am 32. Mai 1816. 
Königlicher KriegsOekonomie- 
Nath. 
Ustrich. 
Ritschel. 
  
Zandwehr des Königreichs. 
Seine Majestät der König geruhten bei 
der Landwehr des Königreichs folgende Bes 
stimmungen zu treffen: 
Unterm 8. Juli l. J. den Oberlieute- 
nant in der Landwehr zu Kirchenthurm- 
bach im Mainkreise, Georg Kleber 
aus dienstlichen Rücksichten von der 
Landwehr, unbeschadet seiner übrigen bür- 
gerlichen Verhältmße, zu entlassen. 
Im Baraillon der Start Notben- 
burge m Rejarkreise den bieherigen Ser- 
38: 
geant Johann Philipp Ort zum Lieutenant 
und Bataillons Adjutanten zu ernennen. 
Im XXIII. Landwehr Bataillon Wig- 
gensbach im Illerkreise den Advola#t 
Felir Zummermann zum Bataillons Andi- 
tor, und Joseph Geiger von Kirnach 
zum Unterlieutenant bei der ersten Kompag- 
nie zu bestimmen: und im XV. Bataillon 
Krumbach den August Nenuing von 
Hohenraunau zum Oberlieutenant und Ste- 
phan Burkard zum Unterlieutenant zu 
befördern. 
Da sich der 61 jährige, übrigens noch 
dienstfähige Feldwebel im Landwehr Ba- 
taillon der Stadt Dillingen, Christoph 
Höflich freiwillig zur Forrsezung seiner 
Dienste erbeten hat, so wurde derselbe 
unter obigen Datum zum Junker in diesem 
Bataillon ernannt, auch diesem würdigen 
Vereran das allergnädigste Wohlgefallen 
Seiner Majestät des Königs über dieses 
patriotische Benehmen eröfnet. 
Im XVIII. Stücke des Regierungsblatts 
S. 351. kommt bei der Ausschreiburz der 
Landwehr aus dem Unter Denaukreise zu verich- 
tigen: daß nicht dem Graf Deom, weilcher 
Chef des! Bataillons der Laudwehyr des Land- 
gerichts Eghenfelden ist, sondern dem Frei- 
herrn von Riederer die Dienstlefreung 
bewilliger, und an dessen Stelle der köntaliche 
Landrichter Schmalbh##fer gesezt sey.
	        
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