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Lehr Gelds Beitrag zweier verwißten
Soldaten Söhne, oder, im Falle diese
nicht vorhanden sind, für verstümmelte
Soldaten gewidmet.
Die ganze Verhandlung über diese
Verwendung des dargebrachten Karitals
wurde, unter näherer Eröffnung der von
dem benannten Kreisrathe deswegen getrof-
senen Bestimmungen, dem 11. inien In-
fanterie Regimente übertragen.
Welches hiermit zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht wird.
München am 32. Mai 1816.
Königlicher KriegsOekonomie-
Nath.
Ustrich.
Ritschel.
Zandwehr des Königreichs.
Seine Majestät der König geruhten bei
der Landwehr des Königreichs folgende Bes
stimmungen zu treffen:
Unterm 8. Juli l. J. den Oberlieute-
nant in der Landwehr zu Kirchenthurm-
bach im Mainkreise, Georg Kleber
aus dienstlichen Rücksichten von der
Landwehr, unbeschadet seiner übrigen bür-
gerlichen Verhältmße, zu entlassen.
Im Baraillon der Start Notben-
burge m Rejarkreise den bieherigen Ser-
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geant Johann Philipp Ort zum Lieutenant
und Bataillons Adjutanten zu ernennen.
Im XXIII. Landwehr Bataillon Wig-
gensbach im Illerkreise den Advola#t
Felir Zummermann zum Bataillons Andi-
tor, und Joseph Geiger von Kirnach
zum Unterlieutenant bei der ersten Kompag-
nie zu bestimmen: und im XV. Bataillon
Krumbach den August Nenuing von
Hohenraunau zum Oberlieutenant und Ste-
phan Burkard zum Unterlieutenant zu
befördern.
Da sich der 61 jährige, übrigens noch
dienstfähige Feldwebel im Landwehr Ba-
taillon der Stadt Dillingen, Christoph
Höflich freiwillig zur Forrsezung seiner
Dienste erbeten hat, so wurde derselbe
unter obigen Datum zum Junker in diesem
Bataillon ernannt, auch diesem würdigen
Vereran das allergnädigste Wohlgefallen
Seiner Majestät des Königs über dieses
patriotische Benehmen eröfnet.
Im XVIII. Stücke des Regierungsblatts
S. 351. kommt bei der Ausschreiburz der
Landwehr aus dem Unter Denaukreise zu verich-
tigen: daß nicht dem Graf Deom, weilcher
Chef des! Bataillons der Laudwehyr des Land-
gerichts Eghenfelden ist, sondern dem Frei-
herrn von Riederer die Dienstlefreung
bewilliger, und an dessen Stelle der köntaliche
Landrichter Schmalbh##fer gesezt sey.