Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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2) Durch das koͤnigliche Landgericht Erlan- 
gen vom Verfasser der Schrift: „uͤber 
„Guͤterzertruͤmmerungen und Grundstuͤck- 
„handel 2c. Erlangen 1816. bei Palm und 
„Enke“ das dafür erhaltene Honorar zu 
4 fl., und zwar mit ausdrücklicheo Bes 
stimmung: „für verwundete und kranke 
Soldaten, und darunter vornehmlich für 
Säöhne verarmter Aeltern aus dem Bauern- 
stande.“ 
München den 18. Mai 1876. 
Königlicher Kriegs Oekonomie= 
NRath. 
Ustrich. 
Ritschel. 
  
(Fuͤr den InvalidenFond betreffend.) 
An den von der Nopper'schen Gutsherr- 
schaft zu Tapfheim zum Beßten der verwun- 
deten vaterlaͤndischen Krieger cedirten Aktiv- 
forderungen, welche bereits unterm 21. April 
v. J. (Regierungsblatt Seite 512) zur 
oͤffentlichen Kenntniß gebracht wurden, sind 
seit diesem Zeitraume im Wege der gericht- 
lichen Execution weiters, nach Abzug der 
Postporto-Gebuͤhren, eingegangen, und zwar: 
1) an der in obiger Bekanntmachung sub 
Lit. A. erwaͤhnten KapitalSumme von 
11,117 fl. 43 kr. ferner an Kapitals Ra- 
ten nebst Zinsen 3950 fl. 15 kr. 3 hl. 
— — 
L 
a) Das in ber näm- 
lichen Bekanntma- 
chung sub Lit. E. 
angeführte ganze 
Kapital von 
und die Zinsen 
hieveon 141 fl. 52 kr. 2 hl. 
Summa 45392 fl. 7 kr. ööhl. 
Welches man also hiemit nachträglich mie 
dem Bemerken bekannt macht, daß nach Be- 
richtigung des an obiger Summe 1. noch aus- 
stehenden in Execution befangenen Restes 
gleichfalls die öffentliche Bekannemachung 
geschehen wird. 
München den 23. Mai 1816. 
Königlicher Kriegs Oekonomie= 
Rath. 
von Kraus. 
500 fl. — kr. — hi. 
Schwann. 
  
(Zutheilung zu dem Landgerichtsbezirke Winds- 
heim.) 
Vermäge allerhöchster Enrschließung an 
das General Kommissariat des Rezatkreises 
vom 9. Mai l. J. wird die Zutheilung der 
bei dem Dorfe Habesee liegenden Seemühle 
von dem Landgerichte Windsheim zum Land- 
gerichte Rethenburg genehmigt. 
  
Pfarrelen und Beneficien Verlei- 
hungen. 
Seine königliche Majestät geruhren bel 
Pfarrelen und Beneficien solgende Indiei- 
duen zu befördern: