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J.
Die saͤmtlichen verzinslichen Lotterie-
Loose unter den Buchstaben E. F. G. II. I.
I.. I. und Jl. sollen von nun an keineswegs
mehr als Schuld der Staats Schulden Til-
gungs Kasse angesehen, von dieser nicht fer-
ner verzinset werden, und durchaus jene
Vorzüge nicht mehr genießen, welche den
Staatspapieren überhaupt, und insbeson-
dere dem Lorterie Anlehen, wofür die ver-
zinslichen Loose unter den Buchstaben 4A.
B. C. und D. emittirt worden sind, zustehen.
II.
Die Central Perquations Kasse hat diese
hlemit außer Kurs gesezten Loose längst bis
E. de des laufenden Jahres den Eigenthü-
mern mit andern auf sie selbst lautenden
Obligationen auszutanschen, und die Ver-
zinsung unmittelbar zu übernehmen.
Wenach sich Unsere Staatés Schulden-
Tilgungs Kommission zu achten, Unsere Mie
nisterial Kriegs Kommission aber, über die
Form und Beschaffenheit der durch die Cen-
tral Peraͤquations Kasse hinaus zu gebenden
neuen Papiere, ihre Anträge zu erstatten
hat. Baaden den 16. Juli 1810.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhochsten Befehl
der General Sekretir
von Geiger.
Sizung dee geheimen Rathe.
In den Sizungen des königlichen gehei-
men Raths vom 2o. Juni und 4. Juli
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I. J. wurden nachstehende Rekurs Gegenstände
entschieden:
nm 2o. Juni.
I) Der Rekurs des Johann Heß, Han-
delsmann zu Plößberg, gegen das bönig-
liche Maut: und Hall Oberamt Tir-
schenreuth, wegen konfiscirten Kolo-
nial Waaren.
2) Der Rekurs des Jakob Zieglmair
von Uzwingen und der Wirewe Klauß
zu Machingen, gegen Simon Hasen-
müller, Ortsvorsteher von Uzwingen,
wegen Brach Anbau der ersteren.
3) Der Rekurs des Doktors Ruff zu
Burgfarenbach, gegen den Ortsvorsteher
Weiler zu Dambach und das königliche
Landgericht in Rürnberg, wegen
Kriegekosten Konkurrenz.
4) Die Gewerbs Streitsache zwischen den
Müllern Pritring und Windisch,
wegen Einhängung eines dritten Wasser-
rades auf der Kammermühle zu Bernthal.
5) Der Rekurs des Joseprh Waßmann
von Schamendorf, wegen Fuhrkosten-
Foderung.
Am 4. Juli.
1) Der Rekurs des Hofbesizers ang zu
Dettenheim, die Ausübung der Weide
auf dem vertheilten großen Ried betreffend.
(a) Der Rekurs des Johann Georg Merk,
lein, Gemeinde Vorsteher zu Neustz im
Landgerichte Rothenburg im Rezatkreise,
gegen den Maltheser Kommandeur, Frei-
herrn von Pfürdt zu Rethenbarg, we-
gen Eneschädigung für Hasenfraß.