Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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auf Magistrats Anweisungen zur staͤdtischen 
Einquartierungs Kommission, dann für die 
französischen Schuhmacher und Schneider, 
so wie auf die französische Haupt" und Stock- 
wache abgegebene Beleuchtungs Material mit 
dem richtig gestellten Betrage von zwei 
Hundert neunzig drei Gulden fünfzehn Kreu- 
zer, und bewilligen, daß diese Foderung zu- 
gleich mit dem, von der Stadt der Marta 
Glieschger in Folge der Eneschließung 
vom 7. September desselben Jahre zu erse- 
zenden Deposttum von zwei Hundert Gulden 
durch eine Umlage nach dem Steuerfuße er- 
hoben werde. 
In einigen Gemeinden der Landgerichte Im- 
menstadt und Sonthofen. 
Seine königliche Majestät ertheilen der 
königlichen Finanz Direction des Illerkreises 
die allerhöchste Anweisung, die zur Repaca- 
tur der Illerbrücke bei Immenstadt erfodert 
lichen Dreihundert und neun Gulden neun 
und vierzig Kreuzer unter die Gemeinden 
Immenstadt,) . 
Stein, Landgerichts Immen- 
Akams, stadt, 
Eckarts, 
Maiselstein, incl. Landgerichts 
Rauhenzell und Sonthofen, 
Burgberg, 
nach dem Steuerfuße zu repartiren und er- 
heben zu lassen. 
Muͤnchen den s. Jänner 1816. 
  
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(Die Tilgung der Kriegsschulden des ehemali- 
gen Inn- und Hausruckviertels fuͤr 
1812 und 184; betreffend.) 
Au s zu 9 
aus einem kdniglichen Rescripte an die kbniglichen 
Salzachkreio Stellen. 
Die erfederliche Koncurrenz zur Dotation 
der Kriegsschulden Tilgungskasse für 1818. 
im ehemaligen Inn und Hausruckviertel 
ist durchaus nach dem Fuße des Steuerpre- 
visoriums, und zwar mit ro kr. von jedem 
ordentlichen Steuergulden zu erheben, wo- 
durch die erfoderliche Summe mit Berück- 
sichtigung der vorauszusehenden Nachläße 
und Rückstände erzweckt werden kann. 
München den rs. Iidnner 1816. 
(Die Tilgung der Kriegsschulden von Salz- 
burg und Berchtesgaden betreffend.) 
Seiee königliche Majestät haben nach 
dem Antrage der Steuer? und Domainen= 
Section in Uebereinstimmung mit dem Gut- 
achten der königlichen Finanz Direction des 
Salzachkreises bewilliget#, daß zur Deckung 
des Bedürfnisses der Kriegsschulden Tilgungs- 
kasse der ehemaligen Fürstenthümer Salzburg 
und Berchtesgaden für das laufende Etars= 
jahr 1814 eine Umlage von 12 kr. von jedem 
ordentlichen Häuser-, Grund-, Dominical= 
und Gewirbe Steuergulden des neuen Steuerr 
provisoriums ausgeschrieben und erhoben 
werde, wodurch nicht bloß für das diesjährige 
Bedürfiß gesorge, sondern auch hinsichtlich 
der unvermeidlichen Kückstände und Nachläße 
die geeignete Vorsorge getroffen ist. 
München den 33. Janner 1816. 
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