Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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gen  halten,  wobei  er  die  Toxicologie  voranschicken
  wird.
15)  Medicinische  Klinik,

Professor  Friedreich,  im  Julius  Hospitale,
  täglich  früh  um  0  Uhr.

Hrofessor  Horsch,  ambulante  Klinik
mit  Erluterung  der  Hippokratischen  Schrift
von  der  Lust,  den  Wässern  und  Klimaten,
täglich  von  3—  4  Uhr.

16)  Chirurgische  Klinik,

rofessor  Textor,  im  Julius  Hospitale,
täglich  von  8—0  Uhr.
17)  Geburrshilfliche  Klinik,

Professor  Outrepont,  in  Verbindung
mit  den  TouchirUebungen  in  der  Entbindungsanstalt,
  und  mit  Uebungen  in  den
geburtshilflichen  Manual=  und  InstrumentalOperationen
  am  Fantcom  und  an  Leichen,
fünfmal  in  der  Woche,  von  11—  12  Uhr.
18)  Veterinär  Medicin,

Hrofessor  Ryß,  die  Zootomie  des  Pferdes
  und  Rindes,  vergleichend  mit  der  der
übrigen  Hausthiere,  besonders  mit  stäter
Rücksichz-auf  die  sich  für  die  Nosologie  ergebenden
  Resultate.

Derselbe  giebt  ferner  die  specielle  Chirurgie
  der  Hausthiere.  Endlich  gerichtliche
Thierarzneikunde,  Mirtwochen  und  Samstags
von  2—3  Uhr.

Die  Universitäts  Bibliothek  steht  Montags,
  Dienstags,  Donnerstags,  Freitags
und  Samstags  früh  von  0—  12,  und  Rachmittags
  am  Montag,  Dienstag,  Donnerstag
und  Freitag  von  a—4  Uhr  offen.

 

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Schdne  und  bildende  Künfle.
Zeichnungskunst:  Köhler.
Kupferstecherkunst:  Bitthäuser.

Sprachen.
Englische,  französische  und  spanische:

Bils.

Italienische:  Corti.
Erercitieumeister.
Schreibkunst:  Kette.
Reickunst:  Ferdinand.
Tanzkunst:  Noarschek.
Fechtkunst:  Faber.

 

(Die  Bestellung  des  Regierungsblatts  für  das

Jahr  1817  betreffend.)

Von  Seite  der  Redaktion  des  allgemeinen
  Regierungsblatts  wird  bei  dem  Eintritte
  des  vorlezten  Monats  dieses  Jahres
an  die  Erneuerung  der  Bestellung  desselben
für  das  kommende  Jahr  erinnert)  indem  sowohl
  Abgabe  als  Versendung  nur  bei  vorliegender
  Wiederbestellung  statt  haben  wird.
In  Bezug  auf  die  Bekanntmachung  vom
§.  December  1815,  Regierungsblatt  desselben
Jahres,  Srück  L.  Seite  1oo8  —  lolo  ist
bei  gemischter  Bestellung  die  Rubrik  auf
Rechnung  s)  unmittelbar  königlicher
Kassen,  und  b)  mittelbarer  königlicher
  Kassen  und  Privaten,  genau
zu  beachten.

Hinstichtlich  des  Preises  und  der  Bezahlungsart
  bleibt  es  wie  bisher.

München  den  24.  Oktober  1316.

Königliche  Redaktion  des  allgemeinen
  Regierungsblatts.