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als mit sicherer Begleitung zu transportiren,
und in dem bestimmten UebergabsOrte des be-
nachbarten Staates jedesmal dem Orts Beam-
ten urkundlich zu uͤbergeben; anderen, welche
in ihr Heimwesen verwiesen werden, ohne
das eine Gefahr von ihnen zu besorgen wäre,
ist wenigstens in einem Laufpaß die Route,
die sie zu nehmen haben, bestimmt vorzu-
schreiben.
G. 12.
Bel Vaganten Transporten sollen nie über
drei Personen zugleich übergeben werden, es
wäre denn, daß sie zu einer und derselben Fa-
milie gehörten, und in dieser Hinsicht nicht
wohl getrennt werden könnten.
Größere sogenannte Vagantenschube sol-
len künftig nicht Statt finden.
. 13.
Zu Uebergabs Orten sind bestimmt worden:
a. Für Transporte aus dem Baierischen in
das Württembergische die Städte Gera-
bronn, Creilsheim, Neresheim, Ulm
und Wangen;
5
für diejenigen, welche aus dem Königrei-
che Würctemberg in das Königreich Balern
gebracht werden, die Städte Rothenburg
an der Tauber, Dinkelsbühl, Ulm auf
dem rechten Donaulifer, Nerdlingen,
Memmingen und Lindau:;
für die Transportirten aus dem Baden-
schen, welche von Württemberg übernom-
men werden: die Orte Mergentheim,
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Heilbronn, Knittlingen, Freudenstadr,
und Tuttlingen, und
4. für die Transporte aus dem Württem-
bergischen in das Badensche die Orte
Bocksberg, Pforzheim, Eppingen, Bret-
ten, Oberkirch, Möhringen und Mörs-
burg.
6. 14.
Die Kontrahenten behalten sich vor, auch
andere Staaten zu Beitricte einzuladen.
Zu Bekräftigung alles Vorstehenden ist
gegenwärtige Urkunde dreifach ausgefertiger,
und von den sämtlichen Bevollmächtigten
besiegelt und unterzeichnet worden.
Sogeschehen Stuttgardt am 7. März r316.
Von Seite des Königlich Baierischen Hofes
(IL. S.)
Willibald Graf von Rechberg
kbniglich baiericher Gesandter am kdniglich Würt-
tembergischen Hofe.
WVon Seite des Königlich Württembergischen Hofes
(L. S.)
Karl Eberhard von Wächeer,
kdniglich Württembergischer Staats Rathund Kom-
mandeur des württembergischen Civil Perdienst-
Ordens.
Von Seite des Großherzoglich Badenschen Hofes.
(IL. S.)
Karl Wilhelm Freiherr von Marschall,
Großherzoglich Badenscher Staats Minister un
Gesandter. 6