Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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sigkeit und Erdichtung die Gaben und Un- 
terstüzungen, welche nur der wahren Armuth 
gebühren, erschleichen und an sich reissen, 
haben die Armenpflegen im Falle der Ent- 
reckung, Anspruch auf Ersaz, der unerbittlich 
geltend gemacht werden soll. Einen gleichen 
Ersaz können die Armenpflegen auch von 
denjenigen Personen fodern, welche sich der 
gesezlichen oder vertragsmäßigen Unterhalts- 
Pflicht gegen arme Angehörige entzogen 
haben. 
  
Kapitel 2. 
Von der besondern Aufsicht auf die 
mit der Armenpflege verbunde- 
nen öffentlichen Anstalten. 
Artikel 53. 
Die mir der Armenpflege verbundenen 
öffentlichen Anstalten, ndmlich die Verpfle- 
gungs= und Versorgungs Anstalten für Ge- 
meinden und Bezirke unterliegen zwar von 
selbst schon der fortwéhrenden Aussicht der 
Aflege Vorstände, es sollen aber überditeß 
aus der Reihe der für die Armenpflegen 
mit aufgestellten Personen umwechslungs- 
weise besondere Aufseher bestellt, und we- 
nigstens alle Viertelsahre eine HaupTL ist- 
tation jener Anstalten vorgenommen werden, 
welcher alle Pflege Mitglieder beizuwohnen 
haben. 
Artikel 54. 
Der Beruf des umwechselnden beson- 
dern Aufsehers sowohl als der Zweck der 
Haup# Visstatienen ist, den Zustand der be- 
sagten Anstalten in allen Beziehungen zu 
( 
300 
untersuchen, sich von der Ordnung in densel- 
ben, von der guten und vorschrifemäßigen 
Behandlung der Armen, und überhaupt 
von der Erfüllung der jenen Anstalten zu 
Grunde liegenden Absichren zu überzengen, 
Mißbrauche aber und Klagen abzustellen. 
  
Kapitel 3. 
Von der Aufsicht auf den Gang des 
gesammten Armenwesens über- 
haupt. 
Artikel 55. 
Der Gang des gesammten Acmenwe- 
sens überhaupt soll mit aller Aufinerksam= 
keit verfolgt werden, um zu ermessen: ob 
die Aemenpflegen allenthalben ihrem Zwecke 
entsprechen; welchen Einfluß dieselben auf 
die Sitten, die Acbeitsamkeit und die Ber- 
telei von Zeit zu Zeic gewonnen haben; wel- 
che Hindernisse den Fortschritren der Armen= 
Polizei noch entgegenstehen, und wie solche 
am schnellsten und sichersten zu beseitigen 
sind? Die Armenpflegen bteten überdieß die 
natürlichste Gelegenheit dar, die Zu= oder 
Abnahme des Wohlstandes zu übersehen, 
die auf das Wachsthum und die Vorbereie 
tung der Armuth einwirkenden Ursachen zu 
entdecken; den Mitteln gegen dieses Uebel, 
oder wenigstens zur Minderung seiner Fol- 
gen nachzuforschen, und darüber nüzliche 
Vorschläge an die Hand zu geben. 
Artikel 56. 
Ganz besonders sollen sich die Armen- 
Pftegen, zumal auf dem Lande angelegen 
seyn lassen, Familien Vätern, die durch un- 
*a)
	        
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