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sigkeit und Erdichtung die Gaben und Un-
terstüzungen, welche nur der wahren Armuth
gebühren, erschleichen und an sich reissen,
haben die Armenpflegen im Falle der Ent-
reckung, Anspruch auf Ersaz, der unerbittlich
geltend gemacht werden soll. Einen gleichen
Ersaz können die Armenpflegen auch von
denjenigen Personen fodern, welche sich der
gesezlichen oder vertragsmäßigen Unterhalts-
Pflicht gegen arme Angehörige entzogen
haben.
Kapitel 2.
Von der besondern Aufsicht auf die
mit der Armenpflege verbunde-
nen öffentlichen Anstalten.
Artikel 53.
Die mir der Armenpflege verbundenen
öffentlichen Anstalten, ndmlich die Verpfle-
gungs= und Versorgungs Anstalten für Ge-
meinden und Bezirke unterliegen zwar von
selbst schon der fortwéhrenden Aussicht der
Aflege Vorstände, es sollen aber überditeß
aus der Reihe der für die Armenpflegen
mit aufgestellten Personen umwechslungs-
weise besondere Aufseher bestellt, und we-
nigstens alle Viertelsahre eine HaupTL ist-
tation jener Anstalten vorgenommen werden,
welcher alle Pflege Mitglieder beizuwohnen
haben.
Artikel 54.
Der Beruf des umwechselnden beson-
dern Aufsehers sowohl als der Zweck der
Haup# Visstatienen ist, den Zustand der be-
sagten Anstalten in allen Beziehungen zu
(
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untersuchen, sich von der Ordnung in densel-
ben, von der guten und vorschrifemäßigen
Behandlung der Armen, und überhaupt
von der Erfüllung der jenen Anstalten zu
Grunde liegenden Absichren zu überzengen,
Mißbrauche aber und Klagen abzustellen.
Kapitel 3.
Von der Aufsicht auf den Gang des
gesammten Armenwesens über-
haupt.
Artikel 55.
Der Gang des gesammten Acmenwe-
sens überhaupt soll mit aller Aufinerksam=
keit verfolgt werden, um zu ermessen: ob
die Aemenpflegen allenthalben ihrem Zwecke
entsprechen; welchen Einfluß dieselben auf
die Sitten, die Acbeitsamkeit und die Ber-
telei von Zeit zu Zeic gewonnen haben; wel-
che Hindernisse den Fortschritren der Armen=
Polizei noch entgegenstehen, und wie solche
am schnellsten und sichersten zu beseitigen
sind? Die Armenpflegen bteten überdieß die
natürlichste Gelegenheit dar, die Zu= oder
Abnahme des Wohlstandes zu übersehen,
die auf das Wachsthum und die Vorbereie
tung der Armuth einwirkenden Ursachen zu
entdecken; den Mitteln gegen dieses Uebel,
oder wenigstens zur Minderung seiner Fol-
gen nachzuforschen, und darüber nüzliche
Vorschläge an die Hand zu geben.
Artikel 56.
Ganz besonders sollen sich die Armen-
Pftegen, zumal auf dem Lande angelegen
seyn lassen, Familien Vätern, die durch un-
*a)