O41 Königlich= Balerisches 82
Reg.ierungsblatt.
VI. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 28. Februar 1816.
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Bekanntmachungen.
(Die Koncurs Pruͤfung derNechts Kandidaten
betreffend.)
E- wird hiemit oͤffentlich bekannt gemacht,
daß für die zum Staatsdienste adspirirenden
Rechts Kandidaten eine Koncurs Prüfung am
4. Junius d. J. eröffnet, und nach den durch
die Verordnung vom 21. März 18.2 gegebe-
nen Vorschriften abgehalten werden solle;
wonach die General Kreis Kommissariate das
Geeignete einzuleiten, die berressenden Ad-
spiramen aber sich zu achten haben.
München den 18. Februar 1816.
Auf Sr. Majestät des Königs Special Befehl.
Graf v. Montgelas. Graf Reigersberg.
Durch den Minister
der General Sekretär
F. v. Kobell.
(Die Verwendung der eingegangenen Untersti-
zungs Beiträge fär unverschuldet in Noth ver-
sezte Rechts Anwälte betreffend.)
Ministerium der Justzz.
AufBefehl Seiner Majestät des Königs.
Seine Majestät der König haben, durch
Rescript vom 20. Juli v. J., den oͤffentlichen
Reches Anwäleen in den ältern acht Kreisen
des Königreiches die von mehreren derselben
gewünschte Gelegenheit eröffner, durch frei-
willige Beiträge ihren wegen Unfähigkeit zur
Arbeit oder anderer Unglücksfälle in dringen:
de Noth versezten Kollegen auf eine ihr
Ehrgefühl schonende Weise eine augenblick-
liche Unterstözung zuwenden zu können. Mie
einer, mit allerhschstem Beifalle aufgenom-
menen Bereitwilligkeit haben einhundert vier
und vierzig Rechts Anwálte zu Erreichung die-
ses edlen Zweckes mitgewiekt, worunter be-
sonders neun und dreißig Advokaten im Ober-
Donaukreise durch ihre die Summe von drel-
hundert drei und sechszig Gulden zwanzig
Kreuzer erreichenden Beiträge sich vorzügli-
che Verdienste um diese Sache der Wohlehá=
eigkeit erworben haben. Nach der hier bei-
gefügtensummarischen Zusammenstellung,„wo-
bei man die einzelnen Geber, um ihre Be-
scheidenheit niche zu verlezen, namenrlich auf-
zuführen unterläßt, betragen sämrliche ein-
gekommene Beiträge im Ganzen achthun-
dert drei und achtzig Gulden neun und drei-
ßig Kreuzer, worunter jedoch zwei Staars=
Lotterie Anlehens Loose von fünf und zwanzig
Gulden und zehn Gulden, dann wei und
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