Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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Koͤniglich " 
Baierisches 
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Regie rungsblat t. 
  
XXXXII. Stück. München, Samstag den 23. November 1816. 
Allerhöchste Verordnungen. 
(Eingquartierungs-Fourage= und Vorspanns Re- 
gulativ für die königlichen Truppen im In- 
lande und zu Friedenszeiten.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Un zu verhindern, daß die außerordentlit 
chen Militärleistungen an Einquartlerung, 
Verpflegung, Vorspann, und Fourage Ab- 
gabe Unsern Unterthanen nicht über das 
möglichst zu beschränkende Erforderniß des 
Dienstes zur ungebührlichen Last werden, 
haben Wir Uns durch mehrfache diesfalls 
an Uns gebrachte Beschwerden veranlaßt ge- 
funden, Unsern sämtlichen Militärstellen 
Abtheilun gen und Behörden, die über Marsch- 
und Verpflegungs Gegenstände für Friedene## 
selten bestehenden älteren Verordnungen, na- 
mentlich jene vom 1. Julius und 74. August 
1803, dann vom 13. Oktober 1811, zur ge- 
nauen Beebachtung in Erinnerung zu brin' 
gen, und hiermit zugleich die unten folgenden 
Erlduterungen zu verbinden, welche durch 
das Regierungsblatt zur allgemeinen Kennt- 
niß zu bringen sind, und wonach auch alle 
einschldgigen Civil Behörden sich um so sorg- 
fältiger zu achten haben, als solche für jede 
über die Gebühr Unsern Unkerthanen hier- 
unter auferlegte, sohin zur Vergütung nicht 
geeignete Last, wenn selbe auch durch eine 
Milirár Behörde, gegenwärtiger Verordnung 
auf An- 
zeige des Beschädigten, ohne weiters zum 
vollen Ersaze angehalten werden müßten. 
zuwider, requirirt worden wäre, 
München den 14. November 1816. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kniglichen allerhbchsten Befehl 
der General Sekretär 
v. Baumiller.
	        
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