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Oberstimm wegen WaidEntschaͤdi-
gung.
4) Der Rekurs des Seifensieders Leith-
ner in Abensberg, Landgerichts glei-
chen Namens im Regenkreise, gegen
die dortigen Keämer wegen Gewerb=
streits.
(Steuerdistrikts Purifikatlonen in dem kandge-
gerichte Hailsbronn.)
Nach den berichtlichen Anträgen des kö-
niglichen General Kommissariats des Rezat=
kreises wurde die allerhöchste Genehmigung
ertheilt, daß die Weiler Wozendorf und
Wollers dorf, Landgerichts Hailsbronn,
von dem Steuer Distrikte Aich getrenne, und
dem Steuer Distrikte Bercholsdorf einver-
leibt werden.
München den 3z. November 1816.
(Nachtragliche Bekanntmachung eines Beitrags.
von 40 fl. für die bei Hanau verwundeten
Krieger betreffend.)
Für die bei Hanau verwundeten vater-
ländischen Krieger wurde vom koniglichen
Aten Chevauxlegers Regimente mittelst Aß
signation ein Beitrag von vierzig Gul-
den eingesendet.
Welches hiemit zur öffenlichen Kemntniß
Hebracht wird.
Mununchen den 20. November 1310.
Königlicher Kriegs Oekonomie=
Rath.
von Kraus.
Rirschel,.
93%
Indigenats Ertheilung.
Seine Majestät der Köntg haben uncerm
8. Oktober l. J. dem Stadtgerichrsschreiber
zu Landshur, Doktor Heinrich Moritz,
aus Linz in Oesterreich gebürtig, das Indi-
genat des Königreichs allergnädigst er-
theilen geruht.
Allerhöchste Zufriedenheits Bezel=
gung und Belohnung.
Seine königliche Majestät haben die
Rettung eines dem bürgerlichen Einwoh-
ner Andreas Haas zu Gemünden gehbri-
gen Kindes aus der angeschwollenen Saale
mit Wohlgesallen vernommen, und unterm
20. Oktober l. J. der Hofkommisskon in
Würzburg befohlen, dem Dhilipp Brück-
ner und Michael Hartmann, welche
diese Rettung durch ihre Eneschlossenheit be-
wirkt haben, die allergnädigste Zufrieden-
heit zu erkennen zu geben, und jedem der-
selben eine Belohnung von fünf Reichs-
thalern, sanzuweisen:
der Seilla Zwack zu Abenberg, Ehefrau
eines Webergesellen daselbst, verliehe# Seine
Mijestaͤt am 15. Oktober für die zweckmäßige
Anstrengung, womit sse das in einen Wei-
her gefallene Kind des Bürgers Ehren-
reich gerettet, und wieder zum Leben ge-
bracht hat, eine Belohnung von z5 fl.
unter Bezeigung des aberhöchsten Wohl-
gefallens.