Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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Oberstimm wegen WaidEntschaͤdi- 
gung. 
4) Der Rekurs des Seifensieders Leith- 
ner in Abensberg, Landgerichts glei- 
chen Namens im Regenkreise, gegen 
die dortigen Keämer wegen Gewerb= 
streits. 
  
(Steuerdistrikts Purifikatlonen in dem kandge- 
gerichte Hailsbronn.) 
Nach den berichtlichen Anträgen des kö- 
niglichen General Kommissariats des Rezat= 
kreises wurde die allerhöchste Genehmigung 
ertheilt, daß die Weiler Wozendorf und 
Wollers dorf, Landgerichts Hailsbronn, 
von dem Steuer Distrikte Aich getrenne, und 
dem Steuer Distrikte Bercholsdorf einver- 
leibt werden. 
München den 3z. November 1816. 
  
(Nachtragliche Bekanntmachung eines Beitrags. 
von 40 fl. für die bei Hanau verwundeten 
Krieger betreffend.) 
Für die bei Hanau verwundeten vater- 
ländischen Krieger wurde vom koniglichen 
Aten Chevauxlegers Regimente mittelst Aß 
signation ein Beitrag von vierzig Gul- 
den eingesendet. 
Welches hiemit zur öffenlichen Kemntniß 
Hebracht wird. 
Mununchen den 20. November 1310. 
Königlicher Kriegs Oekonomie= 
Rath. 
von Kraus. 
Rirschel,. 
93% 
Indigenats Ertheilung. 
Seine Majestät der Köntg haben uncerm 
8. Oktober l. J. dem Stadtgerichrsschreiber 
zu Landshur, Doktor Heinrich Moritz, 
aus Linz in Oesterreich gebürtig, das Indi- 
genat des Königreichs allergnädigst er- 
theilen geruht. 
  
Allerhöchste Zufriedenheits Bezel= 
gung und Belohnung. 
Seine königliche Majestät haben die 
Rettung eines dem bürgerlichen Einwoh- 
ner Andreas Haas zu Gemünden gehbri- 
gen Kindes aus der angeschwollenen Saale 
mit Wohlgesallen vernommen, und unterm 
20. Oktober l. J. der Hofkommisskon in 
Würzburg befohlen, dem Dhilipp Brück- 
ner und Michael Hartmann, welche 
diese Rettung durch ihre Eneschlossenheit be- 
wirkt haben, die allergnädigste Zufrieden- 
heit zu erkennen zu geben, und jedem der- 
selben eine Belohnung von fünf Reichs- 
thalern, sanzuweisen: 
der Seilla Zwack zu Abenberg, Ehefrau 
eines Webergesellen daselbst, verliehe# Seine 
Mijestaͤt am 15. Oktober für die zweckmäßige 
Anstrengung, womit sse das in einen Wei- 
her gefallene Kind des Bürgers Ehren- 
reich gerettet, und wieder zum Leben ge- 
bracht hat, eine Belohnung von z5 fl. 
unter Bezeigung des aberhöchsten Wohl- 
gefallens.
	        
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