Gildgetreid — Inn-
Gilt Getrelde -Slx. S. Getreid.
Grenzen: Festsezung der Grenze gegen Oe-
sterreich, Grenz Vertrag 436. S. Traktat zwi-
schen Baiern und Oesterreich.
Großjähriskeits Erklärung zr5-
H.
Hafenbinder. S. Gewerbe.
Handel mit Getreid. S. Getreid.
Handwerke — Handwerker — Form der Lehr-
briefe, welche bei der Lossprechung eines
Lehrlings von den Handwerke auzgestellt
werden 66 — 67. Auch Lehrdrlefe.
Hausruck viertel und Innviertel, dessen
Abtretung 3o7. S. Patente.
Hessen, Großherzogthum: Zutheilung der
Verwaltung der erworbenen vormals großher=
zoglich hefflischen Aemter Alzenau, Amorbach,
Heudach und Miltenberg 388. Auch Für-
enthum Aschaffenburg.
— — Churhessen, Militr Kartel Konvention
mit — 330 — 349. Auch Militär.
— — Grurohherzogthum, Freizugigkeits Vertrag
mit dem — 485. Auch Freizügigkeir. «
Hofkirche: Erhebung der Klosterkirche in
Fürstenfeld zur Landhofkirche 63#r.
Illerkrels: Herrschafts = und Ortsgerichte
neuerrichtere in demselben Ortsgerichte 19. 101
— 102. 115. 556.
Indigenat: Indligenats Gesuche, die sich le-
olglich auf Verleihung der Gewerbs Konressio-
nen stüsen, kbnnen ihre Entscheidung erst
nach vorausgegangenen polizeilichen Entschlies-
sungen über die Koncession erwarten 17. Auch
Gewerbe.
— — IndigenatsErtheilung 80. à342. 930.
Ingredienzen, schädliche, bel dem Tabak
4604. S. Tabak.
Inland: Verpflegungs-, Vorspanns und
FourageRegulativ fuͤr die koͤniglichen Truppen
zur Frledenszeit im — 619. Auch Militär
und Regulatw.
Inn und Hausruckoiertel, Tilgung der Krlegs-
schulden in denselben für 1813 und 184; 54.
Justiz:
Innvlertel — Kandidaten.
JInn= und Hausruckviertel — derselben Abtre-
tung Zoy. S. Patente.
Invaliden: IuvalidenFend;
Begründung desselben. S.
Rubrik Militär.
Isarkreis: Herrschafs= und Ortsgerichte
neu errichtete in demselben Ortsgerschte s2.
Joz — 103. 161. 361. 536. 550 — 357. 817
— 818. 920.
Juden die unter der Landwehr dienen. S.
Landwehr und mo alsches Gesez.
In Gemäßheir schon fruherer Weisung
wird der Auftrag ernenert, daß bei Bitrschrif-
ten um Begnadigung und Strafmilderung je-
-Tderzeit eine Abschrift der rechtskräfrigen Straf=
Erkenntulsse beigelegt seyn muß. 323.
— — Ueber die Revision und Beglaubigung
der Koncepte beschlossener Erkenninssse und Aus-
fertigungen, dann die Erledigung der Kur-
rentsachen, wird die Verschiedenheit des
Geschäftsganges durch eine festgesetzte Norm
dieser Geschäfts Behandlung beseitiget 570 —
584. und 634.
— — Die Verordnung vom 33. November 1814
über Einsendung der Strafurtheile samt
Enrscheidungsgrüanden an die Admlnsstration
der Strafünstalrten wird mit dem Beisaze
erneuert, daß mit der Ablieferung elnes Ver-
urtheilken in die Strafnstalt dem Voistande
berselben eine deglaubigte Abschrift der in er-
ster und zweiter Instanz ergangenen Strafur-
theile samt Entscheldungsgraden, und al-
ler während der Srrafzeit auf ihn sich bezie-
henden Verfügungen nebst der Angabe des
Tags der Urtheils Verkündung mitgesendet
werden soll 635 — 636.
— — Eben so wird über die Verschledenbelt des
Gerichtsgebrauchs hinsichtlich der Kommunika=
tion der in Appellations Verfahren einkommen-
den Prozeßschriften an die Parteien, nach
Vernehmen der Gesezes Kemmission eine Be-
stimmung verfügt. 844 — 846.
K.
Kandldaten des Rechts. S. Rechte.
des Pfarramts. S. Pfarramt.
des Studienkehramts. S. Studlenkehramc.
dee Postdienstes. S. Post.
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