Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

Gildgetreid — Inn- 
Gilt Getrelde -Slx. S. Getreid. 
Grenzen: Festsezung der Grenze gegen Oe- 
sterreich, Grenz Vertrag 436. S. Traktat zwi- 
schen Baiern und Oesterreich. 
Großjähriskeits Erklärung zr5- 
H. 
Hafenbinder. S. Gewerbe. 
Handel mit Getreid. S. Getreid. 
Handwerke — Handwerker — Form der Lehr- 
briefe, welche bei der Lossprechung eines 
Lehrlings von den Handwerke auzgestellt 
werden 66 — 67. Auch Lehrdrlefe. 
Hausruck viertel und Innviertel, dessen 
Abtretung 3o7. S. Patente. 
Hessen, Großherzogthum: Zutheilung der 
Verwaltung der erworbenen vormals großher= 
zoglich hefflischen Aemter Alzenau, Amorbach, 
Heudach und Miltenberg 388. Auch Für- 
enthum Aschaffenburg. 
— — Churhessen, Militr Kartel Konvention 
mit — 330 — 349. Auch Militär. 
— — Grurohherzogthum, Freizugigkeits Vertrag 
mit dem — 485. Auch Freizügigkeir. « 
Hofkirche: Erhebung der Klosterkirche in 
Fürstenfeld zur Landhofkirche 63#r. 
Illerkrels: Herrschafts = und Ortsgerichte 
neuerrichtere in demselben Ortsgerichte 19. 101 
— 102. 115. 556. 
Indigenat: Indligenats Gesuche, die sich le- 
olglich auf Verleihung der Gewerbs Konressio- 
nen stüsen, kbnnen ihre Entscheidung erst 
nach vorausgegangenen polizeilichen Entschlies- 
sungen über die Koncession erwarten 17. Auch 
Gewerbe. 
— — IndigenatsErtheilung 80. à342. 930. 
Ingredienzen, schädliche, bel dem Tabak 
4604. S. Tabak. 
Inland: Verpflegungs-, Vorspanns und 
FourageRegulativ fuͤr die koͤniglichen Truppen 
zur Frledenszeit im — 619. Auch Militär 
und Regulatw. 
Inn und Hausruckoiertel, Tilgung der Krlegs- 
schulden in denselben für 1813 und 184; 54. 
Justiz: 
Innvlertel — Kandidaten. 
JInn= und Hausruckviertel — derselben Abtre- 
tung Zoy. S. Patente. 
Invaliden: IuvalidenFend; 
Begründung desselben. S. 
Rubrik Militär. 
Isarkreis: Herrschafs= und Ortsgerichte 
neu errichtete in demselben Ortsgerschte s2. 
Joz — 103. 161. 361. 536. 550 — 357. 817 
— 818. 920. 
Juden die unter der Landwehr dienen. S. 
Landwehr und mo alsches Gesez. 
In Gemäßheir schon fruherer Weisung 
wird der Auftrag ernenert, daß bei Bitrschrif- 
ten um Begnadigung und Strafmilderung je- 
-Tderzeit eine Abschrift der rechtskräfrigen Straf= 
Erkenntulsse beigelegt seyn muß. 323. 
— — Ueber die Revision und Beglaubigung 
der Koncepte beschlossener Erkenninssse und Aus- 
fertigungen, dann die Erledigung der Kur- 
rentsachen, wird die Verschiedenheit des 
Geschäftsganges durch eine festgesetzte Norm 
dieser Geschäfts Behandlung beseitiget 570 — 
584. und 634. 
— — Die Verordnung vom 33. November 1814 
über Einsendung der Strafurtheile samt 
Enrscheidungsgrüanden an die Admlnsstration 
der Strafünstalrten wird mit dem Beisaze 
erneuert, daß mit der Ablieferung elnes Ver- 
urtheilken in die Strafnstalt dem Voistande 
berselben eine deglaubigte Abschrift der in er- 
ster und zweiter Instanz ergangenen Strafur- 
theile samt Entscheldungsgraden, und al- 
ler während der Srrafzeit auf ihn sich bezie- 
henden Verfügungen nebst der Angabe des 
Tags der Urtheils Verkündung mitgesendet 
werden soll 635 — 636. 
— — Eben so wird über die Verschledenbelt des 
Gerichtsgebrauchs hinsichtlich der Kommunika= 
tion der in Appellations Verfahren einkommen- 
den Prozeßschriften an die Parteien, nach 
Vernehmen der Gesezes Kemmission eine Be- 
stimmung verfügt. 844 — 846. 
K. 
Kandldaten des Rechts. S. Rechte. 
des Pfarramts. S. Pfarramt. 
des Studienkehramts. S. Studlenkehramc. 
dee Postdienstes. S. Post. 
Beiträge zur 
Beiträge bei der
	        
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