Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

Konkurs — Landwehr. 
Konkurs fuͤr die Postdlenst Kandidatem 419. 
S. Post. 
— — der Rechts Kandidaten 81. S. Rechte. 
Konvention — Cartel. S. Militér. 
Kreiskommissariate — General — Un- 
terstellung der zu errichtenden Zwangs Arbeiré- 
häuser unter ihre Ober Assicht und obderste Lel- 
tung 896. S. Arbeicehänser. 
Krleg: Kriegerechnungswesen, dasür bestimmtes 
Pessonal bel demobersten Rechnusgshefe 400. 
Kriegskosten — Centrul Peräguations Kasse. 
S. Peiäquarioné Kasse. 
Krieg: Kriegsschulden, Tilgung derselben im 
Inn= und Haneruckolertel §4. 
WVon Salzburs und Perchtesgaden 54. 
(Auch unter den elgenen Namen.) 
— — Kriegsbeschädiate Unterthanen aus dem 
Rczatkreise, Entschädigung derselben 161 — 
165. S. Roczarkreis. 
Kriegslasten: Konkurrenz der Dominikal Ren- 
ten Bestzer zu denselben, nach Maßgabe des 
Steuerkopitals ihrer Besizungen, hinsichtlich 
der mittlbaren Beiträge und unmittelbaren 
Leistungen, Einquartierung. Vorspann und 
Lieferung gleich jedem andern Gemeinde Glied. 
Kriminal: Das Rechtemittel der Reolsion 
wider Kriminal Erkenninisse bel Staats Verbre- 
cben 129 — 131. S. Staats Verdrechen, 
Kron Fiskalate S. Fiskalate. 
L. 
LandAnlehen 371. S. Anlehen. 
Landaͤrzte. S. Aerzte. 
Landgerichte. Arrondirung derselben Bezirke 
durch Ab= und Zuthellungen von Kamilien, 
Einzelnen, Gemeinden, Steuerdistrikten rc. 
88 — L0. 145 — 166. 306. 47RK 4. 
(Auch umer jedem Namen der resp. Land-= 
gerichte.) 
Landstreicher. S. Bettler. 
Landwehr: Erdrerung verschiedener Anfra- 
gen und Ansiände über OfsicierWablen, Uns- 
sormirung: Oekonomie Tpstem und Dienstes- 
Verhältussse bei der kandwehr, und Normen 
für den Ceschäftsgang der Unterbehdrden mit 
behen. 
dem Ober Kommando bei Wahlen der Offickere 
und der Bataillone Chefs, durch eine zusam- 
mengesezte Kommission, Warnung vor Ueber- 
treibung und Zwang einer übereilten Unifor- 
mirung, Anschaffung von Bataillons Musiken, zu 
erwartende Vorschriften über das Rechnungs- 
Wesen der Landwehr, und Festsezung des 
dienstlichen Verhälraisses der Civil= und Mi- 
kird Behdrden hinsichrlich derselben zur Ver- 
meidung aller unnützen Schreiberei und Weit- 
laͤufigkelt 291 — 295. 
— — Erlörterung der vorhergehenden Verord- 
nung im Puncte der Besezung der Officiers= 
stellen und Aufzählung der Mitglieder der pruͤ- 
senden Kommission 403. 
— — Das militärische Begräbniß, früher dem 
Bürger Militär schon zugestanden, wird auch 
auf die Landwehr ausgedehnt, welche Ehren- 
bezengung zwar der Landwehrmann in seinem 
Testamente sich verbitten, aber die Hinter- 
lassenen ihm nicht vorenthalten kodnnen: nur 
dei dem Begräbnisse der Stabsofficlere ist das 
Hautbeiften Korps dabei, wofür aber den Er- 
ben keine Kosten dürfen aufgebürdet werden 
45 — 476. 
— — Die Befrelung von Paraden für die Be- 
kenner des mosaischen Gesezes, die zur Land- 
wehr gebcren, an ihren hohen Festen und 
Feiertagen, ausser dessen keine Ausnahme, 
wohl aber eine Vertretung durch andere, die 
gerade der Dienst nicht trifft, für sie Statt 
hat 476. 
— — Einfache Sigille der Landwehr Bataillone, 
die keine Städte und Märkte in ihren Bezir= 
ken haben, ohne Wappenbild, und nur mit 
dem Namen des Bataillons 477. 
— — Speszieller Fall über das einfache Sigill 
derselben als Erläuterungdes Voranstehenden 403 
— —Ernennungen von Offscieren bel neuformirten= 
Landwehr Bataillonen sowohl, als elnzelne Vor- 
rückungen und Versetzungen bel schon bestan- 
denen 93 — 94. 204 — 265. 350 — 332. 
367 — 368. 387 — 382. 403 — 4% 595 — 
605. 677 — 670. 727 — 730. 740 — 746. 
850 — 857. 931 — 933. 
Lehen: Zu der Vererdnung vom 16. August 
1810 wegen Umwandlung der After= und 
PrlvatLehen in Erbrecht oder bodenzinsiges Ei- 
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