Konkurs — Landwehr.
Konkurs fuͤr die Postdlenst Kandidatem 419.
S. Post.
— — der Rechts Kandidaten 81. S. Rechte.
Konvention — Cartel. S. Militér.
Kreiskommissariate — General — Un-
terstellung der zu errichtenden Zwangs Arbeiré-
häuser unter ihre Ober Assicht und obderste Lel-
tung 896. S. Arbeicehänser.
Krleg: Kriegerechnungswesen, dasür bestimmtes
Pessonal bel demobersten Rechnusgshefe 400.
Kriegskosten — Centrul Peräguations Kasse.
S. Peiäquarioné Kasse.
Krieg: Kriegsschulden, Tilgung derselben im
Inn= und Haneruckolertel §4.
WVon Salzburs und Perchtesgaden 54.
(Auch unter den elgenen Namen.)
— — Kriegsbeschädiate Unterthanen aus dem
Rczatkreise, Entschädigung derselben 161 —
165. S. Roczarkreis.
Kriegslasten: Konkurrenz der Dominikal Ren-
ten Bestzer zu denselben, nach Maßgabe des
Steuerkopitals ihrer Besizungen, hinsichtlich
der mittlbaren Beiträge und unmittelbaren
Leistungen, Einquartierung. Vorspann und
Lieferung gleich jedem andern Gemeinde Glied.
Kriminal: Das Rechtemittel der Reolsion
wider Kriminal Erkenninisse bel Staats Verbre-
cben 129 — 131. S. Staats Verdrechen,
Kron Fiskalate S. Fiskalate.
L.
LandAnlehen 371. S. Anlehen.
Landaͤrzte. S. Aerzte.
Landgerichte. Arrondirung derselben Bezirke
durch Ab= und Zuthellungen von Kamilien,
Einzelnen, Gemeinden, Steuerdistrikten rc.
88 — L0. 145 — 166. 306. 47RK 4.
(Auch umer jedem Namen der resp. Land-=
gerichte.)
Landstreicher. S. Bettler.
Landwehr: Erdrerung verschiedener Anfra-
gen und Ansiände über OfsicierWablen, Uns-
sormirung: Oekonomie Tpstem und Dienstes-
Verhältussse bei der kandwehr, und Normen
für den Ceschäftsgang der Unterbehdrden mit
behen.
dem Ober Kommando bei Wahlen der Offickere
und der Bataillone Chefs, durch eine zusam-
mengesezte Kommission, Warnung vor Ueber-
treibung und Zwang einer übereilten Unifor-
mirung, Anschaffung von Bataillons Musiken, zu
erwartende Vorschriften über das Rechnungs-
Wesen der Landwehr, und Festsezung des
dienstlichen Verhälraisses der Civil= und Mi-
kird Behdrden hinsichrlich derselben zur Ver-
meidung aller unnützen Schreiberei und Weit-
laͤufigkelt 291 — 295.
— — Erlörterung der vorhergehenden Verord-
nung im Puncte der Besezung der Officiers=
stellen und Aufzählung der Mitglieder der pruͤ-
senden Kommission 403.
— — Das militärische Begräbniß, früher dem
Bürger Militär schon zugestanden, wird auch
auf die Landwehr ausgedehnt, welche Ehren-
bezengung zwar der Landwehrmann in seinem
Testamente sich verbitten, aber die Hinter-
lassenen ihm nicht vorenthalten kodnnen: nur
dei dem Begräbnisse der Stabsofficlere ist das
Hautbeiften Korps dabei, wofür aber den Er-
ben keine Kosten dürfen aufgebürdet werden
45 — 476.
— — Die Befrelung von Paraden für die Be-
kenner des mosaischen Gesezes, die zur Land-
wehr gebcren, an ihren hohen Festen und
Feiertagen, ausser dessen keine Ausnahme,
wohl aber eine Vertretung durch andere, die
gerade der Dienst nicht trifft, für sie Statt
hat 476.
— — Einfache Sigille der Landwehr Bataillone,
die keine Städte und Märkte in ihren Bezir=
ken haben, ohne Wappenbild, und nur mit
dem Namen des Bataillons 477.
— — Speszieller Fall über das einfache Sigill
derselben als Erläuterungdes Voranstehenden 403
— —Ernennungen von Offscieren bel neuformirten=
Landwehr Bataillonen sowohl, als elnzelne Vor-
rückungen und Versetzungen bel schon bestan-
denen 93 — 94. 204 — 265. 350 — 332.
367 — 368. 387 — 382. 403 — 4% 595 —
605. 677 — 670. 727 — 730. 740 — 746.
850 — 857. 931 — 933.
Lehen: Zu der Vererdnung vom 16. August
1810 wegen Umwandlung der After= und
PrlvatLehen in Erbrecht oder bodenzinsiges Ei-
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