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Königlich=
Baierisches 114
Regierungsblatt.
VIII. Stück. München, Samstag den 16. März 1876.
Verordnung.
Die Stemplung der Karten betreffend.!)
Wir Marimilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Batern.
Wir finden Uns durch vorgekommene Fülle
veranlaßt, zur Beseitigung aller weiteren
irrigen Auslegung des S. 25. der Stempel-
Verordnung erluterungsweise gesezlich zu
verordnen, daß, da den Kaufleuten, oder
wem immer der Verkauf ungestempelter Spiel-
Karten nicht zusteht, und im Inlande von
Riemand mit ungestempelten Karten gespielt
werden darf, bei dem Vorfinden ungestem-
pelter Karten bei einem Handelsmann, eder
wer es außer den berechtigten Kartenfabri:
kanten immer sey, die gesezliche Strafe, wel-
che auf den Verkauf bestimmt ist, auch volle
Anwendung habe. Wonnach sich also Je-
dermann zu achten hat.
München den 3. März 1816.
Max Joseph.
Graf von Monetgelas.
Auf koniglichen allerhöchsten Befehl
der General Sekretär
G. von Geiger.
Bekanntmachungen.
Herrschafts= und Ortsgerichte.
Seine königliche Majestät genehmigten
die Bildung folgender Ortsgerichte:
Jm Mainkreise:
(Ortsgerichte Schney und Unrerleiterbach.)
Graf von Brokdorf bildet im Land-
gerichte Lichtenfels folgende Ortsgerichte.
1. Das Ortegericht Schney bei dem Kanz-
leilehen dieser Benennung, welches die
Orte Schney mit der Einzeln Sts-
cken in einem geschlossenen Steuerdistrikt
mit 120 häuslichen Familien enthaltet.
2. Das Ortsgericht Unterleiterbach be-
stehend in dem Orte dieses Namens mit
51 staͤndigen Familien.
Muͤnchen den 9. Maͤrz 1816.
Im Ober Donaukreise:
(Ortsgericht Zell.)
Der Hofkamerath, Friedrich von Bol-
ler, bildet bei dem bisherigen Patrimonial-
gerichte Zell im Landgerichte Hilpoltstein
auf folgende Weise ein Ortsgericht.
Dasselbe wird die Orte Zell, Tie--
senbach und Oberrödel mit der Loch-
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