Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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VI. 
Die Distrikts Administrationen Lands= 
hut, Ingolstadt und Aichach werden zwar 
für die Verwaltung des Vermögens der Uni- 
versität und des Georgianischen Prirester- 
hauses vor der Hand beibehalten, sie werden 
jedoch unter den Verwaltunge Ausschuß ger 
stellt, erstatten an diesen alle Berichte., em- 
pfangen von demselben alle Eutschließungen, 
und sind dadurch außer aller unmittelbaren 
Berührung mie der obersten Kuratel gesezt. 
· VII. ½4 
Die Central Stiftungskasse wird von der 
Verwaltung der bei öffentlichen Kassen und 
bei Privaten in München anliegenden Aktive 
Kapitalien der Universität, des Priesterhau- 
ses und der Stipendien Stiftungen, dann 
von dem Empfange der Renten Ueberschüße 
aus den Administrations Kassen zu Aichach 
und Ingolstadt hiedurch entbunden, und es 
soll für die Verwaltung der Aktiv Kapitalten 
in München ein besenderer Agent durch den 
Verwaltungs Ausschuß bestellt, und hiedurch 
die Central Seiftungskasse zur Vorbereitung 
der Extradition des Vermögens und der Kasse- 
Berechnungen, dann zum Abschluße der 
Jahres Rechnungen angehalten werden. 
Die bei der Administration in Landshut 
bestehende Filial Kasse bleibt vor der Hand 
unverandert, und es sollen in dieselbe sowohl 
die Renten Ueberschüße der Adiministrations= 
Kassen von Aichach und Ingolstadr, als auch 
die von dem Agenten in Mühchen erhobenen 
NKapital= Zinse abgeliefert, und die von der 
Central Stiftungskasse bisher, hestrictenen 
  
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Ausgaben auf die Fillal Kasse übernommen 
werden. 
VIII. 
Die Jahres Rechnungen der drei dußern 
Administrarionen und der Filias Kasse in Lands= 
hur, dann die Hauswirthsschafte Rechnung 
des Driesterhauses werden zwar dem Ver- 
waltungs Ausschuße mit den Verifkationen 
zur Einsicht vorgelegt, von demselben aber 
mittels Berichts, und unter Belfügung der 
erfoderlichen Erinnerungen an den königlichen 
obersten Rechnungshof abgeliesert, welchem 
die Revision und Bescheidung dieser Rech 
nungen hiedurch übertragen wird. 
In Bezug auf die Revision und Be- 
scheidung der gegenwärtig noch nicht abge- 
legten Rechnungen über das Vermäögen der 
Universitct und des Georgianischen Hriester- 
hauses von Landshut wird zur gehbrigen 
Zeit das Geeignete verfügt werden. 
IX. 
Die Besorgung der Rechtsstreitigkeite#n 
über das Vermögen der Universität und des 
Priesterhauses wird dem hiedurch konstituir- 
ten Verwaltungs Ausschuße übertragen; die 
Kronfiskale werden von dieser Funktion ent- 
bunden, und es wird dem bezeichneten Ver- 
waltungs Ausschuße überlassen, sowohl in 
Bezug auf die anhängigen als auf die künf- 
tigen Rechtsstreite das Geeignete zur Vertre 
tung der betheiligten Anstalten zu versügen. 
X. 
Ueber den Geschaͤftsgang bei dem Ver- 
waltungs Ausschuße werden nachstehende Vor- 
schriften ertheilt:
	        
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