Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  15.  1914.

 

 

 

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El  Besitzer  Name  1  Farbe  und  Abzeichen  Abstammung  Standort
j  Ei  L;  ei  is
B.  Für  das  Jahr  1074.
1.  E.  Glantz,  Ibis  110  Geldfuchs,  Stichel-  v.  Emir  (ANr.  37)]  Gr.  Kelle
Gutsbesitzer,  (Kaltblut)  haar,  durchl.  br.  B.,  Mtr.  Emmy  (Nr.  362
Below  bei  ½.  Flck.  a.  d.Untlppe.,  des  Gestütbuches  des
Wreden-  graue-  Haare  i.  Mähne  Verbandes  für  schwere
hagen.  und  chweif,  hell=  Arbeitspferde  in  der
»  gefärbte  Fessel.  Provinz  Sachsen).

 

 

 

(2)  Bekanntmachung  vom  17.  März  1914,  betreffend  Geländeerwerb  aus  der

Hoffeldmark  Kirch  Stück.
Nach  Maßgabe  des  Enteignungsgesetzes  vom  29.  März  1845,  8  1  Absatz  2,  ist  auf  den
Antrag  der  Großherzoglichen  General-Eisenbahn--Direktion  für  den  als  notwendig
erkannten  Ausbau  der  Ladestelle  Carlshöhe  zur  Kreuzungsstation  der  Erwerb  von  rund
1386  qm  Flächen  aus  der  Hoffeldmark  Kirch  Stück  gene  wigt  worden.

Die  zu  erwerbenden  Flächen  liegen  westlich  der  Bahnstrecke  Dömitz—Wismar  zwischen

den  Stationen  71,3  +  50  —  71,6  +  50.

Schwerin,  den  17.  März  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  von  Blücher.

(3)  Bekanntmachung  vom  19.  März  1914,  betreffend  Geländeerwerb  aus  der
Feldmark  Lübsee.
Nach  Maßgabe  des  Enteignungsgesetzes  vom  29.  März  1845,  §  1  Absatz  2,  ist  auf  den
Antrag  der  Großherzoglichen  General-Eisenbahn-Direktion  für  die  als  notwendig  erkannte
Erweiterung  der  Ladestelle  Lübsee  der  Erwerb  von  1714  qm  Gelände  aus  der  Feldmark
Lübsee  genehmigt  worden.
Die  zu  erwerbende  Fläche  liegt  südlich  der  Eisenbahn  von  Neustrelitz  nach  Warnemünde
  zwischen  den  Stationen  64,8  und  65,1  +  60.

Schwerin,  den  19.  März  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  von  Blücher.