Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Amtliche Beilage. 
Nr. 16. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 31. März 1914. 
. Inhalt. 
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Bestellung eines Vertreters für die Guts- 
herrschaft zu Louisenhos, Amts Lübz, in Ausübung der dem öffentlichen 
Recht angehörenden Befugnisse. (2) Bekanntmachung, betreffend Gelände- 
erwerb aus der Feldmark Groß Medewege. (3) Bekanntmachung, 
betreffend Geländeerwerb aus der Feldmark Dersentin. (4) Bekannt- 
machung, betreffend Beilegung der Amtsbezeichnung „Landarbeitshaus- 
Aktuare" für die Protokollisten des Landarbeitshauses zu Güstrow. 
(5) Bekanntmachung, betreffend Befreiung der beim Großherzoglichen 
Hofmarschallamt, Marstallamt, Hofjagdamt, Kabinett und Museum 
beschäftigten Beamten und Bediensteten von der Krankenversicherungs- 
t. (6) Bekanntmachung, betreffend die Statistik der Taubstummen. 
oflich 
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten. 
  
I. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 21. März 1914, betreffend Bestellung eines Ber- 
treters für die Gutsherrschaft zu Louisenhof, Amts Lübz, in Ausllbung der 
dem öffentlichen Recht angehörenden Befugnisse. 
Der Amtsverwalter Haack zu Güstrow ist zum Vertreter der Gutsherrschaft zu 
Louisenhof, Amts Lübz, in Ausübung der dem öffentlichen Recht angehörenden Befug- 
nisse, insbesondere der obrigkeitlichen und polizeilichen Rechte, bestellt worden. 
Schwerin, den 21. März 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: von Blücher. 
—–. — 24
	        
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