Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 16. 1914. 109 
(5) Bekanntmachung vom 27. März 1914, betreffend Befreiung der beim 
Großheczoglichen Hofmarschallamt, Marstallamt, Hofjagdamt, Kabinett und 
Museum beschäftigten Beamten und Bediensteten von der Krankenversicherungs- 
pflicht. 
Auf Grund des § 170 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung sind die beim Groß- 
herzoglichen Hofmarschallamt, Marstallamt, Hofjagdamt, Kabinett und Museum be- 
schäftigten Beamten und Bediensteten, welche fest angestellt oder lediglich für ihren 
Beruf ausgebildet werden, von der Krankenversicherungspflicht befreit. 
Schwerin, den 27. März 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: von Blücher. 
(6) Bekanntmachung vom 16. März 1914, betreffend die Statistik der Taub- 
stummen. 
Unter Hinweis auf die Verordnung vom 22. September 1902, betreffend die Ver- 
anstaltung einer fortlaufenden Statistik der Taubstummen (Rbl. 1902 Nr. 37 S. 317 ff.), 
werden die Ortsobrigkeiten daran erinnert, daß für jedes taubstumme oder der Taub- 
stummheit verdächtige Kind bei seinem Eintritt in das schulpflichtige Alter der Voll- 
sinnigen ein vom Großherzoglichen Statistischen Amte zu Schwerin zu beziehender Frage- 
bogen anzulegen ist. Dieser Fragebogen ist, nach Maßgabe der in Anlage 4 der Ver- 
ordnung enthaltenen Bestimmungen ausgefüllt, dem Großherzoglichen Statistischen Amte 
zu Schwerin in doppelter Ausfertigung stets sofort einzusenden und außerdem bei Auf- 
nahme eines taubstummen Kindes in eine Taubstummenanstalt in einfacher Ausfertigung 
der Anstalt zu übergeben. 
Schwerin, den 16. März 1914. 
  
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
#nterrichtsa- 9 1 beit 
Langfeld. 
  
II. Abteilung. 
(!) An Stell des auf seinen Antrag zum 31. März d. Is. ausscheidenden Geheimen 
Baurats Schmidt ist der Regierungs- und Baurat Walter Schirmacher hierselbst vom 
1. April d. Is. ab zum Vorsitzenden der Technischen Kommission bestellt worden. 
Schwerin, den 20. März 1914. ·
	        
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