Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

112 Nr. 17. 1914, 
G) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, den Staatsrat von 
Pre- sentin die von ihm nachgesuchte Entlassung aus dem Amte des landesherrlichen 
Kommissars und Vorsihzenden der Schuldentilgungskommission zu Rostock in Gnaden 
zu gewähren. 
Schwerin, den 31. März 1914. 
  
  
(5) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Vorstand des Justizministe- 
riums, Staatsrat Dr. Langfeld unter Belassung in seinem bisherigen Amte zum 
Staatsminister und Präsidenten des Staatsministeriums sowie zum Minister der aus- 
wärtigen Angelegenheiten und des Großherzoglichen Hauses zu ernennen geruht. 
Schwerin, den 1. April 1914. 
(6) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Staatsminister Dr. 
Langfeld zum Ordenskanzler zu ernennen geruht. 
Schwerin, den 1. April 1914. 
(7) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Geheimen Kammerrat 
von Blücher zum Staatsrat und Vorstand des Finanzministeriums mit der Ab- 
teilung für Domänen und Forsten Allerhöchst zu ernennen geruht. 
Schwerin, den 1. April 1914. 
(6e) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Amtshauptmann Freiherr 
von Meerheimb zum Staatsrat und Vorstand des Ministeriums des Innern 
Allerhöchst zu ernennen geruht. « 
Schwerin, den 1. April 1914. 
( Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, den Staatsrat von 
Blücher zum landesherrlichen Kommissar und Vorsitzenden bei der Schuldentilgungs- 
kommission in Rostock zu ernennen. 
Schwerin, den 1. April 1914. 
(10) Seine Königliche Hoheit der Großherzog baben geruht dem Ministerialdirektor 
von Blücher die von ihm erbetene Versetzung in den Ruhestand unter Beilegung des 
Prädikates Exzellenz in Gnaden zu bewilligen. 
Schwerin, den 31. März 1914. 
(10 Seine Köpigliche Hoheit der Großherzog haben geruht, den Geheimen Mini- 
sterialrat Dr. Lübcke zum Ministerial-Direktor im Ministerium des Innern zu ernennen. 
Schwerin, den 1. April 1914.
	        
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