Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 17. 1914. 113 
(12) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, den Geheimen Mini- 
sterialrat Dr. Wikt WuvFZVss zu9 chwerin zum Ministerialdirektor im 
Justizministerium und dessen Abteilungen für geistliche, Unterrichts= und Medizinal- 
angelegenheiten zu ernennen. 
Schwerin, den 1. April 1914. 
(13) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Geheimen Ministerialrat 
Jaspar von Prollius zum Ministerialdirektor im Finanzministerium zu er- 
nennen geruht. 
Schwerin, den 1. April 1914. 
44) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, den Geheimen Kammerrat 
Kleffel hierselbst an Stelle des zum Vorstand des Finanzministeriums ernannten 
Staatsrats von Blücher wiederum zum Vorsitzenden der Großherzoglichen Kommission 
zur Verwaltung des Domanialkapitalfonds zu bestellen. 
Schwerin, den 1. April 1914. 
(15) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, den bisherigen Mini- 
sterialrat und vortragenden Rat im Ministerium des Innern Martin Dahse zum 
General-Direktor der Mecklenburgischen Friedrich-Franz-Eisenbahn zu ernennen. 
Schwerin, den 1. April 1914. 
(16) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Amtmann Ernst August 
Wilbrand t hierselbst zum Kammerrat und vortragenden Rat im Finanzministerium, 
Abteilung für Domänen und Forsten, zu ernennen geruht. 
Schwerin, den 1. April 1914. 
7) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, den Amtsrichter Dr. 
Karl Axel von Monroy zu Malchin zum Ministerialassessor beim Justizministerium 
und dessen Abteilungen für geistliche, Unterrichts= und Medizinalangelegenheiten zu 
ernennen. 
Schwerin, den 1. April 1914. 
(18) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, den bisherigen Hilfs- 
arbeiter im Ministerium des Innern Amtsverwalter Dr. Hans Barfurth aus Do- 
beran zum Ministerialassessor zu ernennen. 
Schwerin, den 1. April 1914. 
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