114 Nr. 17. 1914.
(19) Seine Köni liche Hoheit der Großherzog haben geruht, dem General-Direktor
der Mecklenburgischen Friedrich-Franz-Eisenbahn, Geheimen Ministerialrat Ernst
Ehler die von ihm erbetene Versetzung in den Ruhestand unter Beilegung des Prä-
dikates Exzellenz in Gnaden zu bewilligen.
Schwerin, den 31. März 1914.
(20) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, dem Abteilungsdirigenten
bei der General-Eisenbahn-Direktion, Geheimen Oberbaurat Piernay die von ihm
erbetene Versetzung in den Ruhestand in Gnaden zu bewilligen.
Schwerin, den 31. März 1914.
(21) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Leibart, Geh. Medizinalrat
Dr. Müller hierselbst auf seinen Antrag in Gnaden in den Ruhestand zu versetzen
geruht.
Schwerin, den 31. März 1914.
(22) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, den Regierungsbauführer
Felix Müller zu Malchin nach bestandener zweiter Prüfung für das Ingenieur-
baufach zum Regierungsbaumeister zu ernennen. "
Schwerin, den 26. März 1914.
(23) Seine Köni liche Hoheit der Großherzog haben dem Baudirektor Hamann,
dem Hofbaurat Liß und dem Justiz= und Hofrat Faulk hierselbst das Ritterkreuz des
Hausordens der Wendischen Krone zu verleihen geruht.
Schwerin, den 28. März 1914.
(24) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, auf Grund des § 2 der
Verordnung vom 20. März 1914 zur Förderung der Landeskultur
1. den Geheimen Regierungsrat Heinrich Peters zum Vorsitzenden,
2. den Distriktsingenieur Friedrich Mumm unter Beilegung des Cha-
rakters als Regierungsrat zum technischen Mitgliede,
3. den früheren Domänenpächter Adolph Drenckhan in Roggendorf zum
landwirtschaftlichen Mitgliede des Großherzoglichen Landeskulturamtes zu
ernennen.
Schwerin, den 28. März 1914.
(25) Seine Königliche Hoheit der Großberzog haben geruht, dem Gymnaflalprofeser
Dr. Nöldeke am Gymnasium zu Schwerin bie von ihm erbetene Versetzung in den
Ruhestand in Gnaben zu gewähren.
Schwerin, den 31. März 1914.