Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  18.  1914.  123

Vlan

für  die  im  Monat  Juni  1914  von  der  Kommission  für  die  Landespferdezucht
vorzunehmenden  Preisverteilungen  für  die  in  das  Gestütbuch  eingetragenen
S

 

 

 

tuten.

Lfde.  Anzahl  der  eventuell  zur  Verteilung  je  Summe  Bemerkungen
Nr.  kommenden  Preise:  —  s  4
1  3  Preises  300  900—
2  —.......  Ioo4oo—
3  50  ».............  50  2500  —
4  121212121210  30  3600  —
5180  20  a3600—
357  Preise  ·  11000—

 

 

 

 

 

(4)  Bekanntmachung  vom  3.  April  1914,  betreffend  die  für  Leistungen  on
das  Militär  zu  verglltenden  Durchschnittspreise  von  Naturalien  für  den
Monat  März  1914.  ·
Die  im  hiesigen  Großherzogtume  für  Lieferung  von  Naturalien  an  die  bewaffnete  Macht
7  vergütenden  Durchschnittspreise  sind  in  Gemäßheit  der  Bekanntmachung  vom
7.  Mai  1875  (Rbl.  Nr.  13)  durch  den  hiesigen  Magistrat
für  den  Monat  März  1914
ermittelt  und  betragen  für

1.  100  Kilogramm  Weitgzen  19  J  48  Pfg.
2.  -  Roggen  14-  88
3.  "n  5  2
4.  "  afer  15  33
5.  "  "  Ebre,  40  —
6.  -  "  Stroh  )T  3.  56
7.  "b  #ernnn  5  -7y76
8.  ein  Raummeter  Buchenhoszz  13  50
9.  -  -  Tannenholss  12  =  50
10.  1000  Soden  Torf  -  38

Der  gemäß  §  9  Ziffer  3  des  Reichsgesetzes  vom  24.  Mai  1898  nach  dem  Durchschnitt
  der  höchsten  Tagespreise  des  Monats  März  1914  berechnete  und  mit  einem
Aufschlage  von  fünf  vom  Hundert  zu  vergütende  Preis  für  im  Monat  April  d.  Js.
an  Truppenteile  auf  dem  Marsche  usw.  gelieferte  Furage  beträgt  —  einschließlich
dieses  Aufschlags  —  für

27°